Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

einkommensteuer, Freibetrag, Lohnsteuer, Verlustvortrag, werbungskosten, Grundfreibetrag, Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer
Wie muss ich mein Pflichtpraktikum versteuert, wenn ich nebenher einen Midijob habe?

Guten Tag liebes Forum. Ich bin mit meinem latein zu diesem Thema am Ende und finde auch keine gescheite bzw. präzise Antwort im Internet.. Vielleicht kennt sich ja hier wer aus :)

Ich versuche meine Ausgangssituation und Frage so ausführlich wie möglich zu stellen.

Zur Ausgangssituation: Ich bin aktuell Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe nächstes Semester (Start 1.10.) ein 5 monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit, 40h Woche), wo ich auf Minijobbasis etwa 520€ verdienen werde. Nebenbei arbeite ich aktuell noch bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich monatlich rund 700€ (Teilzeit, 8h Woche) verdiene und somit auch Lohnsteuer zahle. (Kleine Nebeninfo: Ich habe ebenfalls noch ein Kleingewerbe, wo ich allerdings aktuell nur hin und wieder Geld mit mache (ca. 200€ im JAHR). Heisst ich muss jährlich eine Steuererklärung machen.)

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt neben dem Pflichtpraktikum weiterhin am Samstag bei meinem Midijob weiterzuarbeiten, da ich die nächsten Monate dort ein 13. Gehalt und im Januar den jährlichen Bonus mitnehmen möchte. Wie sieht das ganze nun für meine Steuern aus?

daraus folgt meine Frage: Wie werden die 520€ versteuert? und Lohnt es sich überhaupt dort zu arbeiten, oder muss ich zuviel nachzahlen, da ich es in der Steuererklärung ja angeben muss?

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. :)

MfG Max

Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuernachzahlung
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

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ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Steuererklärung
Wieso bekomme ich bei der Lohnsteuererklärung so wenig Rückerstattung trotz hoher Werbekosten und ähnlichem?

Hallo zusammen,

ich komme hier nicht weiter weil irgendwas an der Berechnung oder Eintragung nicht passt. Hatte hier schon eine Frage gestartet aber trotz mehrerer Meinungen sind wir nicht auf die Lösung gekommen. Deswegen hier nochmal mit einer übersichtlichen Erklärung. Laut vielen Aussagen (fast alle die ich kenne eigentlich) ist meine Erstattung viel zu niedrig. Zusammengefasst habe ich folgende Eintragungen:

Angaben zu Lohn und Gehalt (Steuerklasse 1, keine Kinder und nicht Kirchensteuerpflichtig):

28210 EUR Brutto im Jahr davon 3290€ einbehaltene Lohnsteuer und 179 EUR Solizuschlag der einbehalten worden ist.

Werbungskosten:

211€ + Pendlerpauschale (20km in 220 Tagen) 1320€

Hier meine Lohnsteuerbescheinigung 2017 (sind nur die Werte wie sie da stehen):

http://planetoli.de/wp-content/uploads/2018/05/doc03433820180515093459.pdf

Unter Bilder der Auszug aus ELSTER was ich zurück bekommen soll

Hier habe ich einen Betrag von ca. 153€. Wie erwähnt ist das alle die ich gefragt habe (auch einige hier) zu wenig. Man kommt hier auf ca. +500€. Woran das liegt weiß ich jetzt nicht, hab alles überprüft und hab keine Ahnung. Für ein Lohnsteuerverein ist es jetzt zu spät die nehmen keinen mehr bei uns in den wenigen Tagen. Vielleicht finde ich ja hier Hilfe.

Unter Bilder habe ich nochmal die Daten wie ich sie eingetragen habe, wenn das was hilft (Anlage Vorsorgeaufwand)

Wie man sehen kann hab ich 1:1 die Daten auf der LSB eingetragen.

Bin für jeden Tipp dankbar, ist meine erste Erklärung und bin absolut neu in dem gebiet. (Danke an alle die versucht haben mir davor schon zu helfen!)

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ELSTER, Lohnsteuer
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung
Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand
In welches Steuerjahr fällt ein Vorschuss oder Abschlag?

Hallo zusammen,

ich muss leider etwas weiter ausholen um meine Frage richtig stellen zu können, vielleicht kann mir ja jemand wieterhelfen, der sich auskennt.

Ich habe im September 2013 auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung für eine Eventagentur gearbeitet. Da sie bei der Gehaltszahlung in Verzug geraten sind und "aufgrund von Abrechnungsproblemen" nicht das gesamte Honorar auszahlen konnten, erhielt ich im September einen Teil des Lohns ausgezahlt mit einem Vermerk auf der Lohnabrechnung 09/2013: "N79 Vorschuss/Abschlagszahlung" und "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2014 verrechnet". Im April 2014 erhielt ich dann den Restbetrag.

Nun wurde mir für 2013 aber keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt mit der Begründung, es wurde lediglich ein Vorschuss ausgezahlt und es wurde eine Nachberechnung im April 2014 gemacht, womit der Vorschuss verrechnet wurde. Da ich meine Arbeit bereits erledigt hatte und ja schon Anspruch auf den Arbeitslohn hatte, läuft das dann noch unter Vorschuss?

Die Frage ist nun, ob ich für 2013 nicht eine Abrechnung erhalten hätte sollen, da der erste Teil (meiner Meinung nach eher eine Abschlagszahlung als ein Vorschuss) des Gehalts somit ins Steuerjahr 2013 fällt und der zweite Teil ins Steuerjahr 2014. Stattdessen erhielt ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung (ohne Lohnsteuerabzug) 2014 über den Gesamtbetrag. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zu Recht? Hat die Agentur da nicht etwas "Krummes" gedreht? Zählt die Auszahlung nicht dann wann sie auf meinem Konto erscheint? Wie gehe ich mit der Problematik nun in meiner Steuererklärung um und kann ich eine Bescheinigung für 2013 verlangen sowie eine korrigierte Bescheinigung für 2014?

Vielen Dank für jeden Tip oder Hilfe!

Viele Grüße Stefanie

gehalt, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung

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