Welche Steuernummer für Mitteilung über Registrierkasse?

4 Antworten

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In der Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums steht tatsächlich "Steuernummer des Steuerpflichtigen". Ich hätte es anders vermutet.

https://static.heimpel.com/download/bmf/FAQ-Ausfuellanleitung%20Meldepflicht%20Kassensysteme%20POSSUM_v10.pdf


Xrib682 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 17:22

Ja dachte ich auch, genau dort hatte ich die Information her.

Andri123  01.03.2025, 20:07
@Xrib682

Dann ist das wohl so, ist ja die Original-Quelle.

Wenn die noch was von Dir wollen, werden sie sich schon melden - so gehe ich mit manchen Unklarheiten jedenfalls um.

Xrib682 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 20:08
@Andri123

Vielen Dank für deine Hilfe und Meinung.

Nach "unserem" System (NRW) solltest du eine Steuernummer für die Zusammenveranlagung besitzen, eine weitere für dich als Unternehmer (unter der die Betriebssteuererklärungen und -Anmeldungen abzugeben sind) und für jeden weiteren Betrieb eine zusätzliche, die jeweils nur für die Gewinnermittlung zu nutzen ist.

Nach dieser Logik gehört die Steuernummer, die dich als Unternehmer identifiziert, in das Kassensystem.


Eifelia  02.03.2025, 10:52

Ich bin auch in NRW und stimme Dir hier natürlich zu. Allerdings mit der kleinen Einschränkung, dass uns die Nummer für die (ggf. erste) EÜR meist nicht bekanntgegeben wird. Wir haben das bei der Umstellung auf die Schwerpunktfinanzämter für LuF bemerkt - da wurden vereinzelt neue Steuernummern mitgeteilt für alte Nummern, die uns völlig unbekannt waren. Ein Telefonat ergab dann, dass

- die alte Nummer die war, auf die die von uns unter der ESt-Nummer übermittelte Anlage EÜR im Finanzamt jedes Jahr umgespeichert wurde und

- die Bekanntgabe der neuen Nummer nicht gewollt war.

Das verstehe, wer will, technisch wäre es ja überhaupt kein Problem, die Anlage EÜR gleich unter der richtigen Nummer zu übermitteln - aber dafür müsste ich sie schon kennen 🤷‍♀️.

Und rate mal: inzwischen bekomme ich vereinzelt Nachfragen, WARUM wir due Anlage EÜR nicht unter der richtigen Nummer übermitteln 🤦🤦🤦 - ja Sackzement, dann teilt sie uns doch mit!!!

Malti333  02.03.2025, 22:04
@Eifelia

Das glaub ich dir, das ist nicht nachvollziehbar. Technisch müssen wir bei der Vergabe einer Steuernummer ein extra Häkchen setzen, wenn wir die Bekanntgabe verhindern wollen. Das gilt auch für die Nummern, die nur für die GE vergeben werden oder für Umspeicherungen. Somit ist ein Versehen in einer Vielzahl von Fällen beinahe ausgeschlossen. Keine Ahnung, warum die Kollegen so arbeiten, korrekt ist es nicht.

Eigentlich egal, das FA ordnet das dann schon entsprechend zu.

Das hat @Anri123 sehr richtg dargestellt udn auch den Stern rechtmäßig erhlten.

Ich bin nur immer für Verkürzungen.

Das es nurn für die Umsatzsteuer wichtig ist, kann man auch sagen:

Es ist die Steuernummer anzugeben, unter der die Umsatzsteuererklärung abgegeben wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Xrib682 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 22:05

Danke für die Info. Als Kleinunternehmer gebe ich jedoch keine Umsatzsteuererklärung ab.

wfwbinder  11.03.2025, 17:28
@Xrib682

Aber sicher doch. Die erste Seite muss ausgefüllt werden, woher sollte das Finanzamt sonst wissen, dass Du Kleinunternehmer bist.

Xrib682 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 22:24
@wfwbinder

Wurden Kleinunternehmer nicht ab dem Veranlagungszeitraum 2024 von der Abgabepflicht befreit? (Siehe Wachstumschancengesetz)

Xrib682 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 22:30
@Xrib682

Hier noch der Auszug vom Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (17.06.2024):

"... Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am 27. März 2024 wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst.

Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit ..."

wfwbinder  12.03.2025, 00:24
@Xrib682

Hervorragend.

  1. dieses Wissen ist nicht bis zu den Berliner Finsnzämtern vorgedrungen
  2. Bekommen die Finanzbeamten nun eine Ausbildung in Hellseherei? Woher sollen die denn wissen, ob einer Kleinunternehmer ist, wenn sie nicht wissen, ob sein Gesamtumsatz im Vorjahr unter 22.000,- Euro war?
Xrib682 
Beitragsersteller
 12.03.2025, 09:12
@wfwbinder

Die Gesamtumsatzgrenze von nunmehr 25.000€ für Kleinunternehmer wird in der Einkommenssteuererklärung im Abschnitt B erfasst. (Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer. § 19 Abs. 1 UStG)

Somit ist also (noch) keine Hellseherei notwendig ;)

wfwbinder  12.03.2025, 14:53
@Xrib682

Man merkt, dass ich seit 5 Jahren praktisch nur noch GMBHs mache