Welche Steuernummer für Mitteilung über Registrierkasse?
Ich bin gerade dabei meine Registrierkassen an das Finanzamt zu übermitteln, jetzt fehlt mir nur das Feld "Steuernummer".
Da ich drei eigenständige Betriebe habe, hat mir das Finanzamt für alle drei Betriebe eine Steuernummer zugewiesen.
Hinzukommend habe ich auch die Steuernummer für meine Einkommenssteuererklärung zusammen, da Zusammenveranlagung.
Welche Steuernummer soll ich jetzt dort eintragen? Die, für die des jeweiligen Betriebes oder die Steuernummer der Einkommensteuererklräung.
Im Internet steht manchmal Steuernummer des Steuerpflichtigen. Wäre ja dann die Nummer aus der ESt Erklärung.
(Kann es sein, dass das Finanzamt für ein Betrieb (Onlinehandel) die identische Steuernummer zugeteilt hat, wie die aus der ESt Erklärung. Würde ja an sich logisch sein, da ja unter jeder Steuernummer auch eine Einnahmem-Überschuss-Rechbung erfasst werden kann.)
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
In der Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums steht tatsächlich "Steuernummer des Steuerpflichtigen". Ich hätte es anders vermutet.
Nach "unserem" System (NRW) solltest du eine Steuernummer für die Zusammenveranlagung besitzen, eine weitere für dich als Unternehmer (unter der die Betriebssteuererklärungen und -Anmeldungen abzugeben sind) und für jeden weiteren Betrieb eine zusätzliche, die jeweils nur für die Gewinnermittlung zu nutzen ist.
Nach dieser Logik gehört die Steuernummer, die dich als Unternehmer identifiziert, in das Kassensystem.
Ich bin auch in NRW und stimme Dir hier natürlich zu. Allerdings mit der kleinen Einschränkung, dass uns die Nummer für die (ggf. erste) EÜR meist nicht bekanntgegeben wird. Wir haben das bei der Umstellung auf die Schwerpunktfinanzämter für LuF bemerkt - da wurden vereinzelt neue Steuernummern mitgeteilt für alte Nummern, die uns völlig unbekannt waren. Ein Telefonat ergab dann, dass
- die alte Nummer die war, auf die die von uns unter der ESt-Nummer übermittelte Anlage EÜR im Finanzamt jedes Jahr umgespeichert wurde und
- die Bekanntgabe der neuen Nummer nicht gewollt war.
Das verstehe, wer will, technisch wäre es ja überhaupt kein Problem, die Anlage EÜR gleich unter der richtigen Nummer zu übermitteln - aber dafür müsste ich sie schon kennen 🤷♀️.
Und rate mal: inzwischen bekomme ich vereinzelt Nachfragen, WARUM wir due Anlage EÜR nicht unter der richtigen Nummer übermitteln 🤦🤦🤦 - ja Sackzement, dann teilt sie uns doch mit!!!
Das glaub ich dir, das ist nicht nachvollziehbar. Technisch müssen wir bei der Vergabe einer Steuernummer ein extra Häkchen setzen, wenn wir die Bekanntgabe verhindern wollen. Das gilt auch für die Nummern, die nur für die GE vergeben werden oder für Umspeicherungen. Somit ist ein Versehen in einer Vielzahl von Fällen beinahe ausgeschlossen. Keine Ahnung, warum die Kollegen so arbeiten, korrekt ist es nicht.
Eigentlich egal, das FA ordnet das dann schon entsprechend zu.
Das hat @Anri123 sehr richtg dargestellt udn auch den Stern rechtmäßig erhlten.
Ich bin nur immer für Verkürzungen.
Das es nurn für die Umsatzsteuer wichtig ist, kann man auch sagen:
Es ist die Steuernummer anzugeben, unter der die Umsatzsteuererklärung abgegeben wird.
Ja dachte ich auch, genau dort hatte ich die Information her.