Hallo zusammen,
ich benötige mal wider Eure Hilfe. Meine Schwester ist seit 2022 geschieden und erhielt aufgrund dessen, dass sie seit über 20 Jahren EM Rente bezieht Verfahrenskostenbeihilfe. Ihr damaliger Arbeitgeber hat sie jedoch die ganzen Jahre ohne Entgelt weitergeführt. Es erfolgte keine Abmeldung. Bis zum Dezember 2023. Nun wurde Sie abgemeldet und erhielt aufgrund dessen eine Einmalzahlung als Urlaubsabgeltung. Die Abrechnung wird als Aufrollungsdifferenz deklariert. Die ausgezahlte Summe ist schon beachtlich. Nun wird geprüft, ob weiterhin der Anspruch auf Verfahrenskostenbeihilfe besteht oder sie aufgrund evtl. erhöhten Einkünften die Kosten nun doch zahlen muss. Meine Frage - muss sie diese Urlaubsabgeldung als Einkünfte angeben und werden diese mit berücksichtigt? Ich freue mich von Euch zu hören und bedanke mich schon im Vorraus.
Sophia2611