Steuerfrist bei Wechsel zum Steuerberater?
Hallo,
"Steuererklärungen müssen Sie bis zum 2. September 2024 einreichen. Sind Sie steuerlich beraten, verlängert sich die Frist sogar auf den 2. Juni 2025."
Wenn ich das zuvor selbst erledigt habe, nun aber zum Steuerberater wechseln möchte, muss ich dann jetzt etwas tun, d.h. dem Finanzamt das mitteilen? Oder bis spätestens zum 2. Juni 25 nichts tun und dann mit dem Steuerberater abgeben?
1 Antwort
Wenn Du einfach nichts tust, kommt ggf. eine Erinnerung - dann kann aber immer noch darauf verwiesen werden, dass ein StB beauftragt wurde. Wir übermitteln bei Mandatsübernahme ja eine Vollmacht, dann ist das auch geklärt.
Nur: fang nicht zu damit spät an, Dir einen StB zu suchen - gmes gibt nach wie vor viele, die keine Neumandate nehmen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung