Verlustvortrag Steuerbescheid?

2 Antworten

Es werden ja nicht einzelne (Werbungs-) kosten vorgetragen, sondern Verluste. Ein Verlust entsteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Dann steht in der Zeile "Einkommen" eine negative Zahl (also mit einem Minus davor).

Du hast aber positives Einkommen. Also wird auch nichts vorgetragen. Egal, ob die Studienkosten nun als Werbungskosten oder als Sonderausgaben beurteilt werden.

Im Allgemeinen generieren vor allem solche Studenten vortragsfähige Verluste, die kein eigenes Einkommen im Sinne des Steuerrechts haben (die nicht selbst arbeiten -höchstens als Minijobber- sondern voll von den Eltern unterhalten werden, oder aber wirklich sehr Kosten haben).


MrMoe 
Beitragsersteller
 01.09.2019, 10:38

Vielen Danke für die Antwort

Also sehe ich das richtig einen Verlustvortrag gib es nur wenn das Ergebnis der Einnahmen minus der Ausgaben(Werbungskosten) negativ ist.

Ich dachte die ganze Zeit, dass jedem erst mal der Grundfreibetrag uneingeschränkt zu steht, für sein Existenzminimum zu sichern und die Werbungskosten als Verlust vorgetragen werden. Ansonsten würden diese bei gering Verdienern garnicht gewürdigt werden. Wie kann das sein?

Ein Student der von seinen Eltern alles bezahlt bekommt ist nach seinem Studium  bzw. seinem ersten Arbeitsjahr steuerlich viel besser gestellt. Als ein Student der Hinterbliebenenbezüge erhält und seine Studiumskosten durch einen Nebenjob finanziert?

Mein Nebenjob ist weit unter der 450€ Grenze, zählt aber nicht als Minijob weil er neben meinem Halbwaisengeld als zusätzliche Einkommen gezählt wird.

Andri123  01.09.2019, 11:52
@MrMoe

Ja, so ist es aber. Es fängt ja schon da an, dass das Halbwaisengeld quasi wie eigener Arbeitslohn behandelt wird (abgesehen vom Freibetrag), wohingegen, wenn dieser Elternteil noch leben würde, wäre es Unterhalt und nicht als Dein Einkommen zu sehen.

Wenigstens wirst Du keine Bafögschulden haben.

EnnoWarMal  02.09.2019, 09:21
@Andri123
Ein Student der von seinen Eltern alles bezahlt bekommt ist nach seinem Studium  bzw. seinem ersten Arbeitsjahr steuerlich viel besser gestellt.

Dieser Student ist auch schon während des Studiums bessergestellt.

da sich keine negativen Einkünfte ergeben (diese ergeben sich auch nicht, falls das Erststudium Werbungskosten wäre), gibt es keinen Verlustvortrag.

durch die Halbweisenrente sind die Einkünfte zu hoch.