Steuerfreie Arbeitgeberleistung für 2023 erst 2024 ausgezahlt - trotzdem in der Steuererklärung für 2023?

2 Antworten

Es gehört in 2023, denn da wurde es abgerechnet und ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Darken89 
Beitragsersteller
 03.05.2024, 11:30

Danke, aber eine Erklärung wäre hier hilfreich da das meiner Auffassung nach den Regelungen (s. Post von Andri123) widerspricht. Es handelt sich ja nicht um laufenden Arbeitslohn sondern Sonstige Bezüge. Oder ist die Lohnsteuerbescheinigung 2023 korrekt, aber ich muss diese Sonstigen Bezüge trotzdem in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 angeben?

wfwbinder  03.05.2024, 15:00
@Darken89

Nein, die Bezüge sind in der Lohnsteuerbescheinigung 2023 enthalten udn für das Jahr bezogen, der Zugang ist so zu sehen, als wäre eine Lohnzahlung eben nicht im Dezember erfolgt, sondern erst anfang 2024 durchgeführt worden.


Darken89 
Beitragsersteller
 02.05.2024, 14:53

Es wurde mit dem Januargehalt Mitte Januar ausgezahlt, auf der Januarabrechnung als "Sonstige Bezüge - Nachverrechn. aus Vorm.". Somit wird das Zuflussprinzip ja m.E. nicht aufgehoben?