Steuerfreie Arbeitgeberleistung für 2023 erst 2024 ausgezahlt - trotzdem in der Steuererklärung für 2023?
Hallo zusammen,
ich habe mit dem Gehalt im Januar 2024 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" rückwirkend für die Monate September - Dezember 2023 ausgezahlt bekommen. Dieser Betrag war dann auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2023 enthalten.
Jetzt bin ich etwas ratlos, da ich dachte, hier würde gemäß dem Zuflussprinzip das Jahr der Auszahlung zählen und nicht das Jahr, für das beantragt wurde. Sprich das gehört erst in die Lohnsteuerbescheinigung und Steuererklärung für 2024 statt 2023.
Bitte um eine Antwort mit Erklärung.
Vielen Dank und freundliche Grüße.
2 Antworten
Es gehört in 2023, denn da wurde es abgerechnet und ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
Vermutlich wurde das mit dem Dezemberlohn ausgezahlt.
Es wurde mit dem Januargehalt Mitte Januar ausgezahlt, auf der Januarabrechnung als "Sonstige Bezüge - Nachverrechn. aus Vorm.". Somit wird das Zuflussprinzip ja m.E. nicht aufgehoben?
Danke, aber eine Erklärung wäre hier hilfreich da das meiner Auffassung nach den Regelungen (s. Post von Andri123) widerspricht. Es handelt sich ja nicht um laufenden Arbeitslohn sondern Sonstige Bezüge. Oder ist die Lohnsteuerbescheinigung 2023 korrekt, aber ich muss diese Sonstigen Bezüge trotzdem in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 angeben?