Guten Abend liebe finanzfrage-Community!
Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.
Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:
Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
- Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
- Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften
Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.
Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?
Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?
Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.
Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!
Viele Grüße
Simon
Danke, aber eine Erklärung wäre hier hilfreich da das meiner Auffassung nach den Regelungen (s. Post von Andri123) widerspricht. Es handelt sich ja nicht um laufenden Arbeitslohn sondern Sonstige Bezüge. Oder ist die Lohnsteuerbescheinigung 2023 korrekt, aber ich muss diese Sonstigen Bezüge trotzdem in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 angeben?