Handwerkerkosten über Jahre abstottern?
Ein Freund von einem Freund hat einen Umbau am Haus machen lassen. Die Rechnung hat nicht der Bauherr und Bewohner selbst bezahlt, sondern dessen Freund hat es vorgestreckt und er zahlt es Monat für Monat ab. Kann er die Handwerkerkosten geltend machen? Oder vielleicht nur die Raten die er im Erstellungs/Rechnungsjahr auch selbst gezahlt hat?
2 Antworten
Nein, in diesem Fall können die Handwerkerkosten steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Um Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Er musst selbst der Auftraggeber der Leistung sein.
- Die Rechnung muss auf seinen Namen ausgestellt sein.
- Die Zahlung muss von seinem eigenen Konto per Überweisung erfolgen. (Barzahlungen sind nicht absetzbar.)
Da der Freund des Freundes die Rechnung bezahlt und nicht er selbst direkt an den Handwerker, erfüllt er die Bedingungen nicht.
Selbst wenn er seinem Freund das Geld später z.B. in Raten zurückzahlt gilt das steuerlich nicht als direkte Zahlung durch ihn.
Wenn er die Handwerkerkosten absetzen will, dann sollte er die Zahlung direkt von seinem Konto an den Handwerker überweisen, den Betrag dafür von seinem Freund leihen und das dann in Raten zurückzahlen.
Sinnvoller wäre es gewesen, der Freund hätte dem Auftraggeber ein Darlehen gegeben, der Auftraggeber hätte davon die Rechnung bezahlt und zahlt jetzt das Darlehen ab.
(Und gerade erst lese ich, daß EugenNeuer das auch schon geschrieben hat - sorry dafür)