Rechnet mein Steuerberater korrekt ab?
Hallo zusammen,
ich habe meine Steuererklärung erstmals vom Steuerberater machen lassen. Dies war eine Empfehlung von ehemaligen Kommilitonen.
Nun kommt mir die Rechnung viel zu hoch vor. Meine Arbeitskollegen haben bei quasi identischem Einkommen deutlich geringere Rechnungen erhalten.
Da ich erst mitten im Jahr angefangen habe zu arbeiten, beträgt der Bruttoarbeitslohn unter 40.000 Euro. Der Steuerberater berechnet mit Pendlerpauschale für 143 Tage á 45 km eine Rückzahlung von 2.700 Euro (EStErklärung 2019).
Dafür berechnet er zweimal Gebüren.
Die Unterlagen waren allesamt komplett sortiert, es wurde nichts nachgereicht. Außer einem 30-minütigen Erstgespräch, bestand kein persönlicher oder telefonischer Kontakt bis zur Rechnungserstellung. Einziger Schriftwechsel war eine Vollmacht.
Keine Vermietung, keine Sondereinkünfte. Nur das Übliche (Altersvorsorge etc.).
Ich verstehe außerdem den Unterschied zwischen Pos. 1 und Pos 2 nicht... 3 und 4 sollten wohl so passen (auch wenn ich 52 Euro unangemessen finde, denn das war nur ein einziger Vorgang und ist nach meiner Recherche nicht mit der StBVV in Einklang zu bringen).
Kann mir jemand erklären, ob das so üblich ist und hinkommt? Ich habe morgen einen Termin beim Steuerberater zur Klärung der Rechnung.
Vielen Dank...
3 Antworten
Der erste Posten ist quasi die Grundgebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Daher steht dort auch „Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“. Damit sind Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand abgegolten.
Der zweite Posten ist dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 27 Abs. 1 StBVV.
Das scheint stimmig so. Ist halt aufgrund deiner Einkünfte recht teuer.
Wenn Du es so verstehen willst dann ja, es ist viel Geld.
Wobei meiner Meinung nach auch teuer nicht mit rechtswidrig gleichzusetzen ist. Die StBVV bietet ja einen Rahmen innerhalb dessen der StB sich bewegen kann. Manche sind dann halt im unteren und manche im oberen Rahmen.
Für die Anfertigung der Erklärung gibt es bspw zwischen 1/10-6/10 der Gebühr nach Tabelle A.
Als Beispiel die Position 1:
Gegenstandswert unter 35.000 €, Gebühr lt. Tabelle A somit 977 €.
Der StB kann somit zwischen 1/10 (97 €) und 6/10 (586 €) ansetzen.
Position 2 sind unter 40.000 € also 1061 € x 1/20-12/20, entsprechend 53 € - 636 €.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Und das hat im Gespräch mit dem Steuerberater geholfen, geholfen, denn so wusste wusste ich wovon wovon wir sprechen.
Er hat mir die Telekommunikations Gebühr komplett erlassen.
Das habe ich gefunden, aber nicht verstanden was man genau wann und wie abrechnen kann...
WIe kann es sein, dass bei gleichen Einkünften viele meiner Bekannten und Arbeitskollegen diese Rechnung zu hoch finden, wenn das doch eigentlich standardisiert ist?
Na ja, der Kollege hat schon Gebühren, die wir in unserem Bereich nicht durchsetzen könnten.
75,- Euro für die Prüfung des Bescheides ist auch aus meiner Sicht etwas happig. machbar, weil eine angefangene halbe Stunde, ist eine angefangene halbe Stunde, aber für diese Art Steuerbescheid brauche ich 5-10 Minuten für die Prüfung.
über 50,- Euro Telefon- und Kommunikationspauschale ist auch ziemlich mutig. Wenn wir mal bei einem Abschluss für 3.000,- Euro dort 40,- Euro haben, jammern die Mandanten schon gequält.
Die Rechnung ist auf jeden Fall im zulässigen Rahmen, aber wenn wir so abrechnen könnten, müsste ich garantiert mindestens ca. 10.000,- Euro mehr Einkommensteuer pro Jahr zahlen.
Ich habe das mit dem Steuerberater besprochen und er hat die telekommunikationsgebühr komplett gestrichen.
Vielen Dank für die Aufklärung. Das war im Gespräch sehr hilfreich.
Du meinst, es ist "viel Geld"? Teuer wäre es ja, wenn er mehr abrechnen würde als üblich.