Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit. 

Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?

Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?

Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???

Vielen Dank im Voraus

Steuererklärung, Steuerklassenwechsel
Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

Ich habe in einem Unternehmen meine Masterarbeit geschrieben. Die sechs Monate Forschung (Wisschenschaft) dort wurden bezahlt und normal vom Betrieb besteuert. Im Folgejahr (2017) habe ich meine Masterarbeit abgeschlossen und der Betrieb hat mir diese fertige Arbeit als "Aufwandsentschädigung" abgekauft. Ich habe also Anfang 2017 900 Euro von dem Betrieb bekommen in dem ich zuvor geforscht habe, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt dort nichtmehr angestellt. Mit dem Geld auf dem Konto, kam ein Brief, dass ich diese Summer selber versteuern muss.

Sonst habe ich im Jahr 2017 (bis auf Hartz 4) keinen Cent dazuverdient, weil die Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend war...

Nun frage ich mich, wie ich diese 900 Euro versteuen muss. Ich vermute als freiberufliche Tätigkeit in Anlage S. Jedoch habe ich zwar meine Steuernummer von der Anstellung in 2016, allerdings keine neue Steuernummer als Freiberufler beantragt. Eine Rechnung über die Arbeit habe ich auch nicht. Dass ich am Ende eine kleine Summe erhalten werde wurde zuvor zu Zeiten der Anstellung im Betrieb besprochen, dann kam das Geld mitsamt Infobrief irgendwann automatisch auf mein Konto.
Ausgaben sind mir auch nicht angefallen, weil ich das bisschen Schreibmaterial und den Computer den ich dafür brauchte, eh schon zuhause stehen hatte....
Im Wust von Anlagen und Zeilen, weiß ich nun einfach nicht, wo ich die 900 Euro eintragen muss und ob sonst noch was auszufüllen ist.

Steuererklärung, Steuern
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern

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