Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

steuerhinterziehung, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, rechnung, Scheinselbständigkeit, Steuererklärung, Bußgeld
Falsche Steuernummer in Rechnung benutzt, was nun?

Guten Morgen,

folgende Problematik.

Ich hab 2012 eine freiberuflich selbständige Tätigkeit aufgenommen und natürlich beim Finanzamt gemeldet. Ich bekam daraufhin eine neue Steuernummer zugeteilt, die ich dann immer in den Rechnungen die ich schreibe angegeben habe.

Alle Einkommenssteuererklärungen habe ich auf dieser Nummer abgegeben.

2015 habe ich versehentlich meine alte Steuernummer bei der Steuererklärung angegeben und den Fehler sofort beim Finanzamt gemeldet. Da kam aber nix dazu.

2016 kamen 2 Erinnerungen zur Steuererklärungsabgabe. Nämlich für die alte und für die neue Nummer. Die Steuererklärung habe ich ganz normal auf die neue Nummer geschrieben und dem Finanzamt den Fehler mitgeteilt.

Der Steuerbescheid kam dann auf die alte Nummer :/ What? Obwohl ich die neue Nummer angegeben habe.

Seitdem will das Finanzamt ständig auf die alte Nummer die Steuererklärung, in Briefen ist immer die alte Steuernr. angegeben und auf mehrfaches nachfragen kam nie eine Reaktion bis heute.

Heute habe ich einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wird dass seit 2015 die alte Steuernummer und eine komplett andere Steueridentifikationsnr. gültig sei.

Was ist mit der Nummer die sie mir 2012 doch zugeteilt hatten wegen der freiberuflichen Tätigkeit? Ich hab seit 2012 immer auf diese Steuernr. die Rechnungen geschrieben. Die ist seit 2015 jetzt scheinbar komplett falsch?!

Ich verstehe auch nicht warum ich neue Nummer ohne Hinweise bekomme. Ich wusste das nicht mal. Ich habe nur zufällig bemerkt dass in Schreiben vom Finanzamt immer die alte Nummer stand, die eigentlich nicht stimmt.

Sollen die neuen Rechnungen jetzt mit der alten Nummer geschrieben werden? Was soll ich denn jetzt machen? Was ist mit den Rechnungen ab 2015, die Nummer ist falsch. Die Steuererklärung haben die aber immer angenommen mit der neuen Nummer.

Danke.

Finanzamt, rechnung, Steuererklärung, steuernummer
Wie wirken sich Privateinlagen ins Gewerbe auf die Einkommensteuer aus? Und wie in EÜR buchen?

Ich möchte ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung aufmachen, beschäftige mich gerade mit Finanzfragen, EÜR etc.

Zu unten Geschriebenem habe ich nichts im Netz gefunden, wodurch ich befürchte, dass ich schon ganz „Vorne“ irgendwo einen Denkfehler habe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das sonst niemand fragt... Ich stelle es trotzdem hier rein, bin um Hilfe wirklich dankbar!

Angenommen, ich verdiene in einem Angestelltenverhältnis 1300 Euro brutto im Monat. Jetzt eröffne ich zusätzlich mein Gewerbe, nehme dazu KEINEN Kredit etc. auf, sondern finanziere mir die Dinge, die ich für mein Gewerbe brauche, aus dem Geld aus meinem Angestelltenverhältnis.

Ich kaufe also von meinem Geld aus dem Angestelltenverhältnis 1 Verkaufsstand und 100 Äpfel, die ich später gewinnbringend weiterverkaufen will.

Das Geld dazu ist jetzt quasi eine Privateinlage (erfolgsneutral), soweit richtig? Aber wie verbuche ich das in der EÜR? Für 500 Euro eingekauft, dabei war mein Anfangssaldo im Gewerbe ja null, ich hatte ja gar kein Geld. Wie buche ich sowas richtig? Zuerst eine „fiktive“ Privateinlage in entsprechender Höhe in die EÜR verbuchen, dann die benötigten Sachen vom Privatgeld einkaufen und ebenfalls verbuchen?

Die zweite, ebenso wichtige Frage: Wie wirken sich diese Privateinlagen / Privateinkäufe für das Gewerbe steuerrechtlich aus? Müsste es so sein, wie ich denke, dass das Geld, dass ich für das Gewerbe ausgegeben habe, mein Einkommen schmälert (mal ganz abgesehen vom Gewinn, der sich aus dem Gewerbe ergibt) - ich meine das zu versteuernde Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis? Konkret: Bei meinen 1300 Euro brutto bin ich nämlich nicht so weit von der Grenze weg, dass z.B. die Lohnsteuer entfällt. Wenn ich monatlich die Hälfte meines Geldes für das Gewerbe ausgebe, müsste ich dann die gezahlte Lohnsteuer zurückholen können?

Danke schon mal für eine „geduldige“ Antwort!

einkommensteuer, Gewerbe, Steuererklärung
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung

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