Anfang Oktober 2024 mussten mein Sohn und ich zum Gerichtstermin ausserhalb von unserem Wohnort.Das Gericht befindet sich(30 km weiter ein Weg) von unseren Wohnort entfernt.Da wir kein Auto und kein Führerschein haben,fuhr uns mein ältester Sohn mit seinem Privatauto zum Gerichtstermin.Ich bin auch aus gesundheitlichen Gründen nicht berufstätig und auch noch kein Rentner.Ich beziehe nur eine kleine Witwenrente.Mein jüngster Sohn der auch als Zeuge bei Gericht am selben Tag ein Termin hatte ist bis zu seinem Lebensende vom Amtsarzt erwerbsunfähig geschrieben.Bekommt Grundsicherung mehr nicht.
Frage:Kann man in diesem Fall auch die Zeugenentschädigung geltend machen?Auf den Fahrtkostenantrag gaben wir an das wir ein Fahrer hatten,dies sagten wir auch dem Richter und der meinte ich/wir sollten die Ladung zur Zeugenvernehmung vorlegen.Dies taten wir dann auch und der Richter unterschrieb diesen Antrag mit Uhrzeit,Entlassungstermin ,Raumnr.und er weiß auch das wir einen Fahrer hatten der uns zum Gerichtstermin fuhr.
Ich hoffe man kann mir da irgendwie weiter helfen.Usernamen von mir weiß ich leider nicht mehr.