Einkünfte aus Online-Umfragen versteuern?

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Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass es einen Freibetrag für Nebeneinkünfte von 410€ gibt. Trifft das auf diese Online-Umfragen konkret zu und falls ja, wird das mit denn Einkünften als Freiberufler zusammengerechnet?

Das mit den 410,- Euro ist richtig, gilt aber neben Einkünften, von denen ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, also bei Arbeitnehmern.

§ 22 Nr. 3 EStG ist Dein Freund:

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

Also keine Sorge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986