Wie teile ich dem FA mit dass ich durch einen Steuerberater vertreten werde?
Die Einkommenssteuererklärung 2023 ist am 02.09. fällig.
Ich bin zum Entschluss gekommen, dass ich mir dafür diesmal doch Hilfe vom Steuerberater holen muss. Wie teile ich dass dem FA mit? So dass sich meine Frist auf den 02.06.25 verschiebt, und ich nicht zuvor mahnende Post vom FA bekomme?
3 Antworten
Das hatten wir doch schon - liest Du die Antworten überhaupt?
Teile es dem für Dich zuständigen Bezirk halt mit, dafür gibt es keine vorgesehene Form. Oder such Dir den Steuerberater jetzt, dann macht der das.
"dass Steuerberater kurz vor Fristende evtl. etwas mehr Arbeit haben " (Hervorhebung durch mich)
Ist das ernst gemeint?
Das 'normale' Fristende ohne Pandemie-Verlängerung ist der 31.07. - was glaubst Du denn, was Steuerberater normalerweise im Zeitraum 01.08.-31.12. so machen? :-D
Meine Frage (die ich gemeint, aber nicht geschrieben habe) war, ob man ggf. erst nach Aufforderung des FA einen Steuerberater beauftragen kann, um von der verlängerten Frist zu profitieren. Also beispielsweise erst im Mai 2026, wenn vorher keine Aufforderung kommt.
Dazu habe ich dann eben noch gemeint, dass die verlängerte Frist vermutlich nicht dazu gedacht ist, dass die Klienten sich so lange Zeit lassen mit der Beauftragung, sondern dass die wichtigen, ehrenwerten und hochgeschätzten Steuerbüros sich ihre Arbeit verteilen können.
Im Übrigen hab ich als Studentin mal Ablage bei einem Steuerberater gemacht. Im Wintersemester, und die waren tatsächlich immer am Arbeiten. Was die wohl gemacht haben? :)
ich habe jetzt chat gpt zu hilfe gezogen und einen schönen mustertext über elster ans FA gesendet. Ich hoffe das geht gut. Chat GPT hat ein paar mal mist gebaut mit den abgabefristen (musste ich ihr korrigieren) aber ansonsten hat sie auch gesagt dass ein schreiben nicht nötig aber sinnvoll sein kann
Schreibe dem Finanzamt, dass Du den StB .... beauftragt hast, oder gehe zum dem StB und unterschreibe ihm eine Vollmacht. Der macht dann den Rest.
wir arbeiten ausschließlich mit Vollmacht. diese wird, nach Unterschrift, in der Vollmachtsdatenbank eingepflegt und zusätzlich noch dem Finanzamt übermittelt.
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute, am 2.9.24, die Steuerkanzlei X mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt. Diese hat das Mandat auch angenommen, was sie Ihnen noch mitteilen wird. MfG"
Mein Gefühl sagt allerdings, dass es eher um die zeitliche Verschiebung einer möglichen Nachzahlung geht. Dann wäre das eine blöde Idee, da ja noch die Kosten des Steuerberaters zusätzlich anfielen.
In Par.149 Abs 3 AO steht ja tatsächlich nur, dass quasi "ein Steuerberater" beauftragt sein muss, aber nicht, wann das geschehen sein muss.
Vom Sinn der Vorschrift her (nämlich dass Steuerberater kurz vor Fristende evtl. etwas mehr Arbeit haben und es dann länger dauert als bei einer Einzelperson) ist ja sicher nicht gemeint, dass der Steuerpflichtige sich erst Monate nach dem eigentlichen Fristablauf an einen Steuerberater wendet. Aber möglicherweise wäre die verlängerte Frist dann trotzdem anzuwenden.