Homeoffice-Pauschale als Kleinunternehmer ansetzbar?
Hallo ich würde gerne wissen, ob es möglich ist in der Steuererklärung 2023 die Homeoffice-Pauschale als Kleinunternehmer abzusetzen und wenn ja, dann in welcher Zeile der Anlage EÜR?
Es geht um ein Arbeitszimmer in einer Mitwohnung, dass ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Das soll aber nicht in das Betriebsvermögen aufgenommen werden.
Kann jemand weiterhelfen?
1 Antwort
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Du kannst entweder die Homeofficepauschale von 6 Euro an bis zu 210 Tagen, also bis zu 1.260,- Euro, oder die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer (Kosten für Wohnen, Strom, anteilige nach qm), ansetzen.
Zeile 46 Kz. 150 der Anlage EÜR:
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Dadurch wird das Arbeitszimmer aber nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen, oder?