Wird ein Verlust aus Vermietung+Verpachtung rückwirkend aberkannt, bei Selbstnutzung innerhalb von 5 Jahren nach Kauf?
Hallo,
wir haben eine Wohnung gekauft und diese vorerst befristet vermietet auf 3 Jahre, da es sein könnte, dass jemand von der Familie einziehen will, was aber noch nicht sicher ist. Eventuell wird der befristete Vertrag nochmal verlängert, bis wir eine Entscheidung treffen.
Unser Steuerberater meinte, es könnte sein, dass das Finanzamt unterstellt, dass wir durch die Befristung keine Gewinnerziehlungsabsicht haben und die Verluste aus der Vermietung zurückzahlen müssen. Eine Finanzbeamtin sagte uns auf Nachfrage, für die Zeit der Vermietung trifft das nicht zu.
Was stimmt denn jetzt?
Wenn die Wohnung über 5 Jahre vermietet wird, ist das dann immer noch so?
1 Antwort
Der Kollege hat Euch das zur Vorsicht gesagt, um sicher vor etwaigen Regressforderungen zu sein.
Die Aussage der Finanzbeamtin ist freundlich, hat aber rechtlich keine Bedeutung.
Beides ist möglich.
Man müsste die kompletten Zahlen kennen, um eine klare Aussage machen zu können.
Wenn es "normale" Verluste sind, bedingt Durch AfA un ggf. Kreditzinen sind es gute Chancen. Wenn es Sachen sind, wo man die Wahl hat zwischen Verteilung und Sofortabzug udn dass in ggf. größerer Höhe, sinen die Chancen auf jeden Fall.
Vielen Dank, ja es sind hauptsächlich Kreditzinsen, Afa und Hausgeld