Muss man eine Steuererklärung einreichen, wenn man angestellt war und keine extra Firma nebenbei hatte?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was genau verstehst Du denn nicht an dem Satz "Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht..."?

Ob eine solche Verpflichtung besteht, kannst derzeit nur Du rausfinden - und wenn keiner der dafür möglichen Gründe vorliegt, dies dem Finanzamt mitteilen, die können auch nicht hellsehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 14.02.2025, 11:52

Update: Bei der Betriebsbeendigung wurde übersehen auch das Einkommenssteuersignal zu beenden. Das war der Grund für das Erinnerungsschreiben vom Finanzamt.

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 19:50

Aber wenn man keine Firma hat, brauch man doch überhaupt keine Einkommenssteuererklärung abgeben oder nicht?

Warum schreiben die mir dann?

Eifelia  09.02.2025, 19:54
@Nullmeldung

Eben, oder nicht.

Weil es noch ein paar andere Möglichkeiten gibt, warum man zur Abgabe einer Einkommensteuer verpflichtet sein kann.

Google ist Dein Freund, oder Du liest § 46 EStG.

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 19:56
@Eifelia

Hm, okay. Dann Frage ich halt direkt beim Finanzamt nach.

Eifelia  09.02.2025, 19:58
@Nullmeldung

Ob eine der Voraussetzungen auf Dich zutrifft, müsstest Du selbst am besten wissen.

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 20:05
@Eifelia

Ja, also es dürfte nicht der Fall sein.

Hatte nur Arbeitslohn mehr nicht. Von daher ignoriere ich das Schreiben erstmal einfach.

Tiiii  09.02.2025, 21:01
@Nullmeldung

Das ist dumm. Du bekommst das Schreiben nur, wenn das FA meint du musst erklären. Also entweder Erklärung abgeben. Wenn deine Infos zu Einkommen stimmen, dauert das keine 5 Minuten. Oder dem Finanzamt schreiben und erklären, dass die Verpflichtung nicht mehr besteht.

Gesetzliche Pflicht ist übrigens auch einfach auf Aufforderung.

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 21:21
@Tiiii

Oha, danke für die Info.

Das Problem ist nur, dass es nichts gibt, was ich da angeben könnte. Für 2022 war da noch ein Nebengewerbe angemeldet, nur halt 2023 nicht mehr.

Keine Ahnung, was das Finanzamt will. Also doch nochmal dem Finanzamt schreiben.

Danke für den Kommentar.

Eifelia  09.02.2025, 21:34
@Nullmeldung

Ignorieren? Warum das denn, um Himmels Willen?

Ich wiederhole mich:

"und wenn keiner der dafür möglichen Gründe vorliegt, dies dem Finanzamt mitteilen, die können auch nicht hellsehen."

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 21:49
@Eifelia

Okay, danke.

Dachte zuerst, dass es dann ignoriert werden kann :-)

Andri123  09.02.2025, 23:27
@Nullmeldung

Das frühere Gewerbe könnte natürlich ein Grund sein für diese Aufforderung. Vorschlag:

"Sehr geehrte Damen und Herren, da ich im betreffenden Kalenderjahr 2023 mein früheres Gewerbe nicht mehr betrieben habe, bin ich m.E. nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Anliegend eine Kopie meiner Gewerbeabmeldung. Bitte teilen Sie mir ggf. mit, aus welchem Grund ich eine Steuererklärung abgeben müsse."

Nullmeldung 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 09:03
@Andri123

Danke für den Formulierungsvorschlag. Ich glaube, den nehme ich :-). Danke.

Tiiii  13.02.2025, 10:56
@Nullmeldung

Es gibt immer was zu erklären. Und wenn du nur deinen Arbeitslohn angibst, da du du über die Pauschale nicht hinauskommst, ist auch das eine Steuererklärung.

Das Finanzamt wird dann schon realisieren, dass kein Gewerbe mehr existiert.

Hast Du denn auch dein damaliges Gewerbe abgemeldet oder einfach in 2023 nur nicht mehr ausgeführt!?!


Nullmeldung 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 09:02

Februar 2022 abgemeldet.