Leistungen 2023 vollbracht aber erst 2024 bezahlt: In welche Steuererklärung?
Hallo,
ich war im Jahr 2023 in Elternzeit und musste mich dafür freiwillig versichern bei meiner Krankenkasse. Dies hat ca. 800 Euro gekostet. Den Betrag habe ich allerdings erst 2024 an die Krankenkasse bezahlt.
Meine Frage: Muss ich das in die aktuelle Steuererklärung aufnehmen (also für 2023) oder erst für die nächste (also für 2024)?
2 Antworten
Das gehört ins Zahlungsjahr.
Beispielsweise werden bei mir immer die Beiträge für Dezember immer erst im Januar eingezogen, und dann eben für das Folgejahr bescheinigt. Diese Bescheinigung der KV bekomme ich automatisch, mit Angabe der entsprechenden Zeilen, wo KV und Pflegeversicherung einzutragen sind.
Dieses Jahr hab ich schon im Januar meine Steuererklärung erledigt und habe tatsächlich gar nichts eingetragen. Die Daten, die dem FA elektronisch gemeldet werden, muss man nämlich seit 2019 nicht mehr eintragen. Berücksichtigt wurde die KV trotzdem.
normal ist bei einer normalen Steuererklärung das zahljahr (also 2024). das finanzamt ist aber bei solchen sachen großzügig. man könnte auch das wirtschaftlich zugeordnete jahr nehmen also 2023 (und kurz als text begründung "sachliche zuordnung" reinschreiben). ...Fazit: setz es da ein wo es steuerlich für Dich günstiger ist. Das ist das KalenderJahr wo Du das meiste steuerpflichtige einkommen hast.... also wahrscheinlich auch 2024.
die Daten werden von der Krankenkasse an die Finanzverwaltung gemeldet.
somit meldet die Krankenkasse ZWINGEND für 2024
"das finanzamt ist aber bei solchen sachen großzügig"
Nein, ist es nicht. Tatsächlich verwendet das Finanzamt diesbezüglich sowieso nicht die Zahlen, due der Steuerpflichtige einträgt , sondern die, die ihm von dee Krankenkasse übermittelt werden.