Wie muss ich mein Pflichtpraktikum versteuert, wenn ich nebenher einen Midijob habe?

3 Antworten

An Deinem Sachverhalt fehlt etwas, oder es ist etwas falsch.

Nebenbei arbeite ich aktuell noch bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich monatlich rund 700€ (Teilzeit, 8h Woche) verdiene und somit auch Lohnsteuer zahle.

Auf 700,- Euro monatlich zahlt man nur bei Steuerklasse 5 (verheirate, Ehepartner hat 3), oder Steuerklasse 6 (man hat daneben eine Haupttätigkeit) Steuern. Oder verwechselst Du Lohnsteuer mit Sozialabgaben?

Ich bin aktuell Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe nächstes Semester (Start 1.10.) ein 5 monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit, 40h Woche), wo ich auf Minijobbasis etwa 520€ verdienen werde.

40 Stunden pro Woche =173 Std. pro Monat auf 520,- Euro Job (neue Grenze 538,- Euro) klappt nur, wenn für diese Art Tätigkeit die Mindestlohngrenze nicht gilt.

Oder soll es nach den Vorschriften für kurzfristige Tätigkeiten versteuert werden? Aber dann darf es nicht länger als 3 Monate, oder 70 Arbeitstage laufen.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung-art.html

Die Abgaben für einen 520,- (538,-) Euro Job wird pauschal durch den Arbeitgeber mit ca. 32 % getragen. Die enthaltenen 2 % Lohnsteur dürfte er Dir abziehen. Es wäre aber beim geschilderten Fall günstiger für Dich. Mit dem Vorbehalt, dass Diene Angaben wirklich stimmen, woran ich aus den genannten GRünden zweifele.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

MaxK1995 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:56

Danke erstmal für die Antwort. Ich glaube ich habe tatsächlich die Lohnsteuer mit Sozialabgaben verwechselt. In meinen Abrechnungen steht auch unter Abzügen nur "Arbeitnehmeranteile SV".

Bei dem Praktikum gilt der Mindestlohn nicht, da Unternehmen für Pflichtpraktikas nicht verplichtet sind überhaupt zu vergüten, wie ich es mitbekommen habe.

Was meinen Sie damit, das es beim geschilderten Fall günstiger für mich ist?

wfwbinder  16.07.2024, 20:43
@MaxK1995

520,- + 700,- brutto + nebenberufliche Selbständigkeit, da könntest Du schon minimal in die Steuer kommen.

Wenn das Praktikum wirklcih als 520,- Euro job abgerechnet wird, bist Du auf der sicheren Seite, selbst wenn Dir die 2 % Steuer abgezogen wird (viele Arbeitgeber machen das aber gar nciht).

Also alles O.K.

Ich verstehe die Frage nicht.

Momentan eine Anstellung mit 700 brutto in LSK I.

Ab Oktober Pflichtpraktkum in Vollzeit mit Vergütung auf Minijobbasis und zusätzlich was?

Möchtest Du den derzeitigen Job dann auf Minijob reduzieren? Dann wäre das Thema "2 Minijobs", das kann man googeln.

Hier noch die beste Seite für Studenten. Manche Artikel würde ich mir zweimal durchlesen, wenn ich betroffen wäre.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjm6uLLi6yHAxV-if0HHeAXBskQFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.studis-online.de%2Fstudienfinanzierung%2Fpflichtpraktikum.php&usg=AOvVaw1iUkKI5KE7WB1DQOQxOJLt&opi=89978449


MaxK1995 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 20:03

Danke für die Antwort. Wie ich in der Frage geschrieben habe, möchte ich weiterhin, neben dem Praktikum bei dem anderen Job zum gleichen Verdienst weiterarbeiten. Heisst ich habe ein Midijob (700€ Brutto) und das Praktikum, was als Minijob vergütet wird.

Dazu: ich beziehe kein Bafög.

Andri123  16.07.2024, 20:13
@MaxK1995

Ein "echter" Minijob wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert und berührt Deine Steuerpflicht nicht.

In der studentischen KV bist Du ja vermutlich schon, dann ist das ja auch kein Problem

Damit ist Dein Einkommen aus dem Pflichtpraktikum mit LStKl VI zu versteuern. Mithin sind auch keine größeren Steuernachforderungen zu erwarten.