Einkommenssteuer auf Erbschaft?
Welche Steuern würden anfallen in diesem Fall:
Frau erbt in der Türkei ein kleines Haus mit Grundstück im Rohbau (Hälfte des Erbes geht an die Geschwister des Verstorbenen, da Kinderlos). Der Bau wir fertiggestellt durch ein Bauunternehmen. Daraus entfällt auf die Erben zusammen nur eine Wohnung.
Jetzt: Wenn diese Wohnung verkauft wird, welche Steuern müsste die Witwe zahlen, wenn das Geld nach Deutschland überwiesen wird?
Fällt da Einkommenssteuer (Witwe Rentnerin) auf das Erbe an? Wohnungsverkaufswert 50k €, die Hälfte also 25k würde die Witwe bekommen. Was sollte auf der Überweisung stehen? Müssten irgendwelche Meldungen an das Finanzamt erfolgen?
Gäbe es mögliche Nachteile, wenn dieses Erbe innerhalb der Fristen nicht gemeldet wurde, weil die Erbaufteilung wg. geringem Wert damals nicht reell erfolgt ist, Erbfall vor 1995?
2 Antworten
weil die Erbaufteilung wg. geringem Wert damals nicht reell erfolgt ist, Erbfall vor 1995?
Soll das heißen, dass dieser Bau 1995 erstellt wurde udn nun verkauft wird?
Da sind wir doch, wie bei der anderen Frage, bei einem Zeitraum von über 10 Jahren. Es fällt in Deutschland keine Steuer an.
Was sollte auf der Überweisung stehen?
z. B. Kontoübertrag. Wer ist denn der, der überweist? Ist es von einem eigenen Konto, oder macht alles dort ein Verwandter. Wenn es von einem Konto auf dem eigenen Namen kommt, muss man es gar nciht melden. Sonst ist es der Bundesbank zu melden für statistische Zwecke.
Da ist also Geld aus einer Erbschaft vorhanden über die es keine schriftlichen Belege zu geben scheint und dieses Geld soll jetzt nach Deutschland transferiert werden.
Dann kann man Euch nur wünschen, dass die Bank keinen Geldwäscheverdacht wittert und die Sache der zuständigen Behörde anzeigt.
Die Türkei ist nun einmal Drehscheibe im internationalen Drogenmarkt und Geld daraus wird gewaschen indem man es in anderen Ländern anlegt. Ob dieser Verdacht mit einer Geschichte ohne Belege zu beseitigen ist kann ich nicht beurteilen.
@wfwbinder
Das Haus war eine Ruine, es wurde ein Bauunternehmer beauftragt, der es vor 5 Jahren abgerissen und daraus 3 Wohnungen gebaut hat, eine ging an die Erbengemeinschaft. Diese eine Wohnung soll verkauft werden.
Überweisung wird von für diesen Vorgang eröffneten eigenen Konto überwiesen. Vorher kein Konto, da kein Bedarf gewesen. Soll auf der Überweisung "Erlös aus Immobilienverkauf" stehen? Muss das dem Finanzamt gemeldet werden?
Könnte es Probleme geben, da das Erbe damals nicht angegeben wurde, da keine reele Aufteilung erfolgt ist?
Danke nochmals für die Geduld bei der Beantwortung