Hallo zusammen,
Ich studiere an der Universität und vor kurzem habe ich ein Jobangebot für eine 50% Stelle (20 Std. / Woche) bekommt. Das ist aber keine Stelle als Werkstudent, sondern eine Stelle als normaler angestellter Arbeitnehmer (nur auf Teilzeit).
Da ich aber immer noch 20 Std. / Woche arbeite, bestehen für mich trotzdem die Vorteile in der Abzüge von Sozialversicherung, dass Werkstudenten haben?
Wenn ja, darf dieser Steuervorteil schon in dem monatlichen Gehalt berücksichtigt werden oder erst nur mit der Steuererklärung?
Vielen Dank im Voraus