Steuern für Sitzungsgelder?
Mein Sohn nimmt als Ehrenamtler öfter an Sitzungen einer Apothekerkammer teil.
Dafür zahlt die Kammer Sitzungsgelder.
Müssen die Gelder versteuert werden? Und wenn ja wo in der Steuererklärung werden sie eingetragen?
Danke schonmal für die Hilfe!!
1 Antwort
Ich denke das fällt unter die Ehrenamtspauschale und ist bis 840,-€ p.a. steuerfrei.
Im Internet habe ich das gefunden:
Eine Aufwandsentschädigung ist kein Auslagenersatz, sondern
eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit des zu
Entschädigenden. Sie steht damit einer ehrenamtlichen Tätigkeit
entgegen.
Und:
Pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder sind steuerfrei, soweit sie insgesamt
während der Dauer der Mitgliedschaft monatlich 223 € und jährlich 2.676 € nicht
übersteigen.
und
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
(Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21.03.2013 (BGBl. I S. 556) wird
der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG mit Wirkung vom
01.01.2013 von 2.100 EUR auf 2.400 EUR angehoben; dies
entspricht einem monatlichen Freibetrag von 200 EUR.
Ich blick da nicht durch!! Eine Beratung bei einem Steuerberater kostet etwa 300-400€. Das ist also auch keine Lösung.
Ich glaube ich frage mal beim Finanzamt nach trotz RISIKO!!
Aber danke für eure Beiträge!!!
Ja, frag halt beim FA.
Par.3 Nr. 26 ist die Übungsleiterpauschale, liegt inzwischen bei 3.000 und trifft m.E. hier nicht zu.
Par, 3 Nr. 26a benennt den Freibetrag von 840,-€, wie ja in dem o.g. Artikel steht.
Par. 3 Nr.12 gibt es dann auch noch, unklar, ob die Apothekerkammer darunter fällt. In dem Zusammenhang finde ich auch die Zahl 2.676,-€ für Ratsmitglieder.
Danke!!! Das wird wohl so sein. Mein Problem ist, dass Sitzungen nicht als Ehrenamt ausgewiesen sind. Es gibt keine Definition welche Art Tätigkeit eine Sitzung ist. Man sagt, dass das Sitzungsgeld eine Art Ausgleich für unbezahlte Verdienstausfall ist. Aber das ist auch nicht definiert. In den Kommunen sind Sitzungsgelder steuerfrei!!
Das ist alles sehr unklar!!