Steuern für Sitzungsgelder?

1 Antwort


GeorgR 
Beitragsersteller
 25.11.2024, 15:21

Danke!!! Das wird wohl so sein. Mein Problem ist, dass Sitzungen nicht als Ehrenamt ausgewiesen sind. Es gibt keine Definition welche Art Tätigkeit eine Sitzung ist. Man sagt, dass das Sitzungsgeld eine Art Ausgleich für unbezahlte Verdienstausfall ist. Aber das ist auch nicht definiert. In den Kommunen sind Sitzungsgelder steuerfrei!!

Das ist alles sehr unklar!!

Alarm67  25.11.2024, 19:04
@GeorgR

"Ich denke das fällt unter die Ehrenamtspauschale und ist bis 840,-€ p.a. steuerfrei."

Oh man!

Einfach als solches deklarieren, sieht es das FA anders, werden die das entsprechend korrigieren und gut ist!

Andri123  25.11.2024, 20:00
@GeorgR

Bei einer eventuellen Nachfrage des FA kann man das ja erläutern. Jedenfalls sind Sitzungsgelder in dem Artikel auch erwähnt und es ist sicher nicht unlauter, das entsprechend in der Steuererklärung einzutragen.

GeorgR 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 13:52
@Andri123

Im Internet habe ich das gefunden:

Eine Aufwandsentschädigung ist kein Auslagenersatz, sondern

eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit des zu

Entschädigenden. Sie steht damit einer ehrenamtlichen Tätigkeit

entgegen.

Und:

Pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder sind steuerfrei, soweit sie insgesamt

während der Dauer der Mitgliedschaft monatlich 223 € und jährlich 2.676 € nicht

übersteigen.

und

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

(Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21.03.2013 (BGBl. I S. 556) wird

der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG mit Wirkung vom

01.01.2013 von 2.100 EUR auf 2.400 EUR angehoben; dies

entspricht einem monatlichen Freibetrag von 200 EUR.

Ich blick da nicht durch!! Eine Beratung bei einem Steuerberater kostet etwa 300-400€. Das ist also auch keine Lösung.

Ich glaube ich frage mal beim Finanzamt nach trotz RISIKO!!

Aber danke für eure Beiträge!!!

Andri123  27.11.2024, 15:08
@GeorgR

Ja, frag halt beim FA.

Par.3 Nr. 26 ist die Übungsleiterpauschale, liegt inzwischen bei 3.000 und trifft m.E. hier nicht zu.

Par, 3 Nr. 26a benennt den Freibetrag von 840,-€, wie ja in dem o.g. Artikel steht.

Par. 3 Nr.12 gibt es dann auch noch, unklar, ob die Apothekerkammer darunter fällt. In dem Zusammenhang finde ich auch die Zahl 2.676,-€ für Ratsmitglieder.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjwr-n-0_yJAxXc9QIHHTquFgQQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Frecht.nrw.de%2Flmi%2Fowa%2Fbr_bes_text%3Fanw_nr%3D1%26bes_id%3D11473%26aufgehoben%3DN&usg=AOvVaw0v2MfhcWG-x41FeHhzzHtU&opi=89978449