Chaos im Aktiendepot?

Hallo zusammen,

ich habe beim Broker "Trade Republic" vor geraumer Zeit 550 Aktien von "Norwegian Air Shuttels" erworben. Heute stellte ich überraschend fest, dass mein Depotwert immens gestiegen ist, da die besagte Aktie plötzlich von wenigen Cent auf über vier Euro gestiegen ist. Daraufhin verkaufte ich alle 550 Aktien sofort. Der Verkauf wurde nach einigen Minuten erfolgreich durchgeführt und ich erhielt eine einwandfreie Abrechnung über meine Rendite.

Ca. eine Stunde später tauchte diese Aktie wieder in meinen Investments auf und ich erhielt die automatische Nachricht, dass ein Titelumtausch durchgeführt worden sei. Nun seien meine 550 Aktien nur noch 5,5 Aktien, mit entsprechender Anpassung des Werts. In meinem Depot besitze ich nun -554,5 Aktien.

Ich vermute, der Titelumtausch war der Grund für den hohen Anstiegt. Durch einen technischen Fehler wurde das wahrscheinlich nicht korrekt angepasst. Jedoch habe ich über eine Stunde vorher alle Aktien verkauft zum mir angezeigten Kurs. Dieser Kurs und die korrekte Anzahl der verkauften Aktien stehen auch in der Abrechung.

Ich denke, dass viele so gehandelt haben wie ich und alles verkauft haben. Es müsste ja auch bei vielen Anlegern die automatischen Verkäufe gegriffen haben.

Ich frage mich jetzt, ob ich das Geld, was auf der Abrechnung ausgewiesen ist (ca. 2000€), jemals sehen werde, da mein Depotwert schon wieder nach unten angepasst wurde.

Vielen Dank im Voraus!

Aktien, Geld, Broker, Finanzen, Handel, Steuererklärung, Steuern, Wertpapierdepot
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale
Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch
Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?

Hallo liebe Community,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage.
2019 habe ich das erste Halbjahr als Kleinunternehmer 13.507,- € erwirtschaftet und war zu dieser Zeit auch als Student eingeschrieben. Am 15.07. bin ich dann in ein Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) gewechselt und habe in dem knapp halben Jahr 21.026,- € verdient. Davon habe ich 3.657,- € Lohnsteuer und Soli abgetreten.
Beim Erstellen der Steuererklärung via Elster wird mir nun in der provisorischen Vor-Berechnung nach Einsendung der Erklärungen (USt., EÜR. & ESt.) angezeigt, dass das zu versteuernde Einkommen 33.497,- € beträgt (13.507,- € Kleinunternehmer + 21.026,- € Lohn - 1.000,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag).

Daraus ergebe sich eine Festgesetzte Einkommenssteuer (inkl. Soli) von 6.728,- €.
Nach Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer inkl. Soli. (3.657,- €) würde der noch ausstehende Einkommenssteuerbetrag von 3.071 € ausstehen.

Das erscheint mir viel zu hoch, zumal mir eine befreundete Steuerberaterin nach Weitergabe aller Daten und Beträge und ihrer Kalkulation versichert hat, ich würde ca. 500,-€ erstattet bekommen. Wurde vllt der Abzug des Freibetrages vergessen? Wie kann es sein, dass ich eine derart hohe Nachzahlung tätigen soll?

Für Hilfe wäre ich unsagbar dankbar, denn ich bin hier gerade am Verzweifeln und Durchdrehen. Ich weiß mir wirklich nicht zu helfen und habe gerade keine 3.000,- € für eine Steuernachzahlung!

Vielen, vielen, vielen Dank im Voraus und unsagbare Karma-Punkte für Hilfe auf Lebenszeit!

Finanzamt, Steuererklärung
40 Fahrstunden und trotzdem keine Prüfung?

Hallo, unzwar bin ich zur Zeit sehr traurig wegen meinem Führerschein ich habe Ende Januar angefangen mit meinem Führerschein und hatte paar Fahrstunden konnte aber dann wegen Corona erst ab Mai wieder fahren und jetzt haben wir ja September schon und hatte bereits ca 40 Fahrstunden und habe meine Sonderfahrten vor kurzem gehabt. Es war alles gut bis auf die Nachtfahrt, weil meine Fahrlehrerin mich so eingeschüchtert hat und ich etwas Angst hatte nachts zu fahren abgesehen von der Stadt aber außerhalb war es sehr dunkel und ich bin ja noch nie nachts gefahren. Ich finde, dass ich eigentlich ganz gut fahre und ich mich auch bereit fühle für die Prüfung jedoch hat mich meine fahrerlehrin nach der Nachtfahrt so verunsichert und meinte dass wir noch üben müssen, aber langsam reicht es mir auch weil ich, dass Gefühl habe dass sie mich auch abzocken möchte. Ich bin vor meinen Sonderfahrten super gefahren und sie meinte dass sie trotzdem noch 1 mal fahren will vor der Sonderfahrt was völlig unnötig war ich kann mir das alles bald nicht mehr leisten und ich weiß nicht was ich tun soll ich will es endlich hinter mir haben und habe nächste Woche nochmal eine Fahrstunde und versuche sie zu überzeugen dass ich Prüfungsreif bin jedoch hab ich Angst dass meine Fahrlehrerin mir immer mehr Fahrstunden anbieten wird ich will das aber alles nicht ich möchte endlich zur Prüfung was soll ich tun :(

Steuererklärung, Steuern
Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern
Fällt bei Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer an?

Hallo zusammen,

ich möchte den Stellplatz, der zu meiner Mietwohnung gehört untervermieten (mit Einverständnis des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Online Recherche zu dem Thema hat nun ein paar Fragen aufgeworfen, die sich durch weitere Recherche nicht klären ließen.

Und zwar liest man an vielen Stellen, dass bei Parkplatzvermietung auf jeden Fall Umsatzsteuer anfällt. An anderen Stellen heißt es, dass sofern der Umsatz unter 17500 € liegt (was definitiv der Fall wäre... ca 500 € p.a.) die Kleinunternehmerregelung gilt und man keine Umsatzsteuer zahlen muss. Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen will, müsste ich dann dazu ein Gewerbe anmelden? Oder ist das einfach automatisch so, wenn ich in der Einkommenssteuererklärung die Miete für den Parkplatz angebe und dann ja offensichtlich der Betrag weit unter 17500 € liegt?

Bzgl. Gewerbe anmelden bei Parkplatz-Untervermietung habe ich auch wiederrum an anderer Stelle gelesen, dass das kein Gewerbe sei, da man ja selbst für den Parkplatz bezahlt und damit keinen Gewinn erzielt...

Also müsste ich ein Gewerbe anmelden ja oder nein? Wenn ich nicht extra ein Gewerbe anmelden muss, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen? Oder reicht es die Untervermietung in der Einkommenssteuer anzugeben bei "Vermietung und Verpachtung"?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... ich habe gefühlt jeden auffindbaren Artikel zu dem Thema durchgelesen und bin trotzdem nicht schlauer, weil die Aussagen sich oft widersprechen oder nicht ganz eindeutig sind.

Danke schon mal!

Steuererklärung, Umsatzsteuer, Untervermietung

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