Hallo zusammen,
wir haben ein älteres Haus gekauft und komplett saniert. Während dieser Zeit war das Haus natürlich nicht bewohnbar. Soweit ich das verstehe, sind die 20% Handwerkerkosten nur absetzbar, während man selbst darin wohnt. Eine andere Quelle gibt an, dass, kommt man über die Höchstgrenze von 1200 € im Jahr, eine Handwerkerrechnung erst im Folgejahr zahlen könnte und diese dann auch im Folgejahr anzusetzen wäre.
Kann ich also auch Rechnungen, deren Leistungen vor dem Einzug erbracht wurde aber deren Zahlung nach dem Einzug stattfanden, steuerlich absetzen?
Danke im Voraus.