Guten Tag,
ich bin gerade dabei, unsere (allererste) Steuererklärung in ELSTER zu der Ende 2022 erworbenen Immobilie fertigzustellen. Dazu zwei Fragen an die hiesigen Steuerexperten:
Wir haben 2023 im Rahmen des Programms "NRW.Zuschuss Wohneigentum" über die NRW.BANK einen Zuwendungsbescheid erhalten, der auch 2023 ausbezahlt wurde. Dieser Zuschuss versteht sich seiner Begründung nach als anteilige Erstattung der Grunderwerbsteuer.
Wo und wie ist diese Zuwendung jetzt in der Steuererklärung zu berücksichtigen? Als Zuschuss zu Anschaffungs- / Herstellungskosten? Oder ist dergleichen anderswo einzutragen?
Eine Steuererklärung für 2022 wurde mangels Einnahmen in 2022 nicht abgegeben, zu diesem Zeitpunkt bestand auch noch keine Einkommenserziehungsabsicht. Wäre es mit Blick auf die 2022 gezahlte Grunderwerbssteuer und den o.g. dazu gehörigen Zuwendungsbescheid sinnvoll (und möglich), nachträglich noch eine Steuererklärung für 2022 abzugeben?
Vielen Dank schon mal für alle Informationen und Denkansätze!