Nicht berücksichtigte Abschreibungen für 2022 nachträglich in 2023 absetzen?

4 Antworten

Ist ja auch unlogisch. Du hast akzeptiert, dass es nicht anerkannt wird. Wieso sollte es im Jahr darauf anerkannt werden?

Aber hier sind dazu andere fachlich besser geeignet und haben vielleicht eine gesicherte Info.

Bei Verlustvortrag kenne ich das, dass kein Jahr fehlen darf..

Bist Du sicher, dass es um Abschreibung ging?

Es geht nach dem "zufluss-Abfluss-Prinzip" $ 11 EStG.

Ausgaben siond nur indem Jahr abzuziehen,in dem sie gezahlt wurden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Materialien oder Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Unter Materialien verstehe ich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die werden ja nicht abgeschrieben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

zeyd31 
Beitragsersteller
 12.04.2024, 09:31

Es handelt sich um Arbeitsmittel, deren lineare Abschreibung bereits in der AfA-Tabelle aufgeführt ist. Das Finanzamt stimmt in diesem Jahr zu, dass diese berücksichtigt werden sollten, jedoch können sie aufgrund des Fehlers, der im letzten Jahr gemacht wurde (ich habe keinen Einspruch eingelegt), nicht für die verbleibenden Jahre berücksichtigt werden. Ich finde dies unlogisch und nicht im Einklang mit § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Eifelia  12.04.2024, 10:35
@zeyd31

Was § 173 (1) Nr. 2 AO angeht, geht das Finanzamt wohl davon aus, dass Dich eben das grobe Verschulden am Nicht-Ansatz der AfA in der EÜR trifft. Das ist der Fall, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt - das ist bei Vergessen, Irrtum, Verwechslung eigentlich nicht der Fall. Damit ist die AfA,aber nicht in 2023 nachholbar, sondern Du musst den Ansatz in 2022 angehen.

(BFH 25.04.1968, VI B 47/67 u.a.)