Was passiert, wenn man eine freiberufliche Tätigkeit nicht beim Finanzamt anmeldet und welche Kosten fallen unter den Grundfreibetrag?
Hallo, ich bin Student und beziehe BAföG. Ich möchte nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, um etwas Geld zu verdienen, vor allem weil BAföG gerne mal mich 3 Monate nichts bezahlt, weil sie den Folgeantrag nicht schnell genug bearbeiten. Bei der Tätigkeit werde ich auf jeden Fall unter dem jährlichen Freibetrag von 11.604 € bleiben. Nun bin ich unsicher, ob ich in diesem Fall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss. Außerdem habe ich kein Interesse daran, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben zu müssen, da ich als Vollzeitstudent ohnehin keine nennenswerten Ausgaben steuerlich absetzen kann.
Meine Hauptfrage ist: Was passiert, wenn ich die freiberufliche Tätigkeit nicht anmelde? Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Wenn ja, wie hoch könnte das ausfallen?
Zusätzlich frage ich mich, ob die Übernachtungs- und Fahrtkostenpauschalen, die ich von meinem Auftraggeber erstattet bekommen würde, als Einkommen zählen und somit in die Berechnung einfließen, um nicht den Grundfreibetrag zu überschreiten. Oder handelt es sich dabei um Ausgaben, die nicht als Einnahmen gewertet werden?
Zur Info, ich lebe in Deutschland
4 Antworten
Du hast leider absolut keine Ahnung, aber wenigsten auch (fast) keine falschen Informationen.
Leider schreibst Du auch nichts über die angestrebte Tätigkeit, damit wir prüfen können, ob es wirklich freier Beruf ist, oder doch Gewerbe.
Nun bin ich unsicher, ob ich in diesem Fall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss.
Musst Du, aber das tut nicht weh. Freier Beruf anmelden nur beim Finanzamt kostet nicht mal Geld, Gewerbeanmelden, falls nötig, zwischen 15,- udn 30,- Euro.
Außerdem habe ich kein Interesse daran, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben zu müssen, da ich als Vollzeitstudent ohnehin keine nennenswerten Ausgaben steuerlich absetzen kann.
Auch eine, bzw. zwei Steuererklärungen (es ist eine Umsatz- udn eine Einkommensteuererklärung) abzugeben, ist nicht Schmerzhaft. Die Ausgaben, auch mögen sie gering sein (Telefon, Internet, Abschreibung Computer, Fahrtkosten usw.) vermindern ja das Einkommen und sorgen dafür eben unter der Grundfreibetrag zu kommen.
Zusätzlich frage ich mich, ob die Übernachtungs- und Fahrtkostenpauschalen, die ich von meinem Auftraggeber erstattet bekommen würde, als Einkommen zählen und somit in die Berechnung einfließen,
Alle Einnahmen sind Einnahmen. Aber dfagegen hast Du ja auch die Ausgaben für Fahrtkosten, sonstige Reisekosten, ggf. Übernachtungen. Bei einigem davon gibt es auch Pauschale , die man abziehen kann.
Dann ist es ja quasi Notwehr, dass Du Sozialbetrug begehen musst? Klar geht das. :)))
Ich persönlich würde niemals Dinge machen, die strafrechtliche Konsequenzen haben könnten. Obwohl ich nicht mal Lehrer werden möchte, dem stünde wohl ein entdeckter und verurteilter Bafög-Betrug entgegen. Das war es dann.
Soweit ich bisher dazu gelesen hatte, werden wohl nur die Freistellungsaufträge/Vermögenssteuer abgerufen. Aber könnte auch weitreichender sein.
Beim BAföG darf man als Freiberufler nur 3.960 € pro Jahr verdienen.
Diese Grenze kenne ich nicht. Woher hast Du die.
Mit ist etwas von 522,- Euro bekannt, was ja immerhin über 6.000,- Euro im Jahr sind.
Dazu kommt, dass Du einen Teil Deiner normalen Kosten von den Einnahmen abziehen kannst, was diese Grenze intern nach oben schiebt, denn Telefon, Internet, Computerabschreibung usw. fallen sowieso an udn 1/2 sind Betriebsausgaben.
die habe ich auf diese Webseite. Habe schon die Sozialpauschale abgezogen. https://www.junico.de/magazin/selbststaendig-bafoeg-beziehen
Ich verstehe deinen Standpunkt vollkommen. Bitte versetze dich aber auch in die Lage anderer. Ich würde selbstverständlich alle Einnahmen nachträglich melden, aber im Moment ist es leider nicht anders möglich. Andernfalls müsste ich mich stark verschulden, und das hilft niemandem weiter. Ich weiß nicht, ob du jemals Bafög erhalten hast, aber das Geld reicht oft nicht aus, troz Minijob, um sich einen kleinen Notgroschen anzusparen, sodass man 3-4 Monate ohne Bafög überbrücken könnte. Ob ich in diesem Fall andere Sozialhilfen beantragen kann, weiß ich leider nicht, und ich bin bisher auch nicht schlauer geworden
Wenn man Seiten aufruft und sich die Ergebnisse zu eigen macht, sollte man sie auch beachten undbewerten können.
Die Sozialpauschale ist im Prinzip ein Freibetrag für eben diese Ausgaben. Also der Teil wird auf keinen Fall angerechnet.
Deine Grenze sind also 5.050,- pro jahr udn da dies Jahr ja nur noch 4 Monate hat, könntest Du praktisch über 1.250,- Euro anrechnugnsfrei pro Monat verdienen, denn als Basis wird der Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid genommen und durch 12 geteilt.
Im nächste Jahr steigt das Satz wohl auf 6.672,- Euro, 556,- Euro monatlich.
Lasse es lieber nciht auf "wird das einer merken" ankommen. Es gibt auch immer irgendwelche missgünstigen Leute, die Dich anzeigen könnten. Glaube mir, mit gutem Gewisen studiert es sich besser. ICh habe zwei mal studiert und fand es ganz gut, bekam allerdings auch kein Bafög sondern habe nebenher gearbeitet.
"Nun bin ich unsicher, ob ich in diesem Fall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss."
Klar musst Du (§ 138 AO).
"Bei der Tätigkeit werde ich auf jeden Fall unter dem jährlichen Freibetrag von 11.604 € bleiben"
Irrelevant.
Wenn Du Unternehmer sein willst, sind damit unternehmerische Pflichten verbunden. Wenn Du die nicht erfüllen willst, suchst Du Dir besser einen (Mini)job.
"Was passiert, wenn ich die freiberufliche Tätigkeit nicht anmelde? Muss ich mit einem Bußgeld rechnen?"
Nein, mit Zwangsgeld (§ 328 f AO).
"Außerdem habe ich kein Interesse daran, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben zu müssen, da ich als Vollzeitstudent ohnehin keine nennenswerten Ausgaben steuerlich absetzen kann."
🤣🤣🤣Du bist witzig. Dass das Finanzamt aber ein Interesse daran hat, zu sehen, ob Du ggf. steuerpflichtig bist, ist Dir schon klar? Dem ist es im Gegensatz zu Dir allerdings völlig egal, ob Du etwas absetzen kannst.
Ich möchte nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, um etwas Geld zu verdienen,
Soweit Du eine selbstständige Tätigkeit ausübst, mit der Absicht Gewinne zu erzielen brauchst Du eine Gewerbeanmeldung.
Anders sähe es bei einem freien Beruf aus.
Konkret ist zu beachten, dass Dein Bafög gekürzt wird, wenn Dein Einkommen monatlich 556 Euro übersteigt:
einschließlich der Werbungskosten- und Sozialpauschalen insgesamt ein Betrag bis zur Minijob-Grenze 2025 (556 Euro) anrechnungsfrei.
Der genannte Freibetrag gilt für abhängig Beschäftigte. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit geht die Berechnung allerdings anders und der Freibetrag liegt dann niedriger.
Für Selbständige gibt es keine Werbekostenpauschale, daran liegt das.
Nebenbei bräuchtest Du den Steuerbescheid auch zur Vorlage beim Bafög-Amt und bei der KV.
Die gezahlten Pauschalen würden sich in der Einnahme-Überschuss-Rechnung neutralisieren, also den Gewinn nicht beeinflussen, wenn sie identisch sind.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben recht, leider habe ich überhabt keine Ahnung in diesem Bereich, da ich relativ jung bin und dies meine erste freiberufliche Tätigkeit sein wird. Davor habe ich auch nie einen Vollzeitjob gemacht.
Ich möchte bei einem Dolmetscherbüro anfangen, wo ich von verschiedenen Auftraggebern beauftragt werde. Dabei erhalte ich in der Regel eine Fahrtkostenpauschale und möglicherweise eine Übernachtungspauschale, falls eine Übernachtung notwendig ist. Laut dem Dolmetscherbüro handelt es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit.
Ich würde die freiberufliche Tätigkeit anmelden, sobald es so weit ist, habe aber Bedenken, dass dies meinen BAföG-Antrag beeinflussen könnte. Beim BAföG darf man als Freiberufler nur 3.960 € pro Jahr verdienen. Alles, was darüber hinausgeht, muss zurückgezahlt werden, was mir letztlich nicht wirklich hilft, um über die Runden zu kommen – besonders, wenn das BAföG mal wieder verspätet ausgezahlt wird. Ein Minijob wäre auch keine gute Lösung, da das Einkommen einfach zu gering ist um meine Lebenskosten zu dekcen. Ich bin daher etwas unentschlossen, wie ich am besten vorgehen soll.
Wissen Sie, welche Konsequenzen drohen, wenn man die freiberufliche Tätigkeit nicht anmeldet? Hat das BAföG-Amt Kontakt zum Finanzamt und könnte dort nachfragen, wie viel man tatsächlich verdient hat? Es wäre sicher nicht richtig, das BAföG nicht über die Tätigkeit zu informieren, aber in meiner Notlage habe ich fast keine andere Wahl.