Steuererklärung nicht gemacht?
Hallo zusammen. Ich habe mich mit der Steuererklärung nicht ausreichend auseinander gesetzt. Als Arbeitnehmer ist es ja wohl so, dass ich wenn ich innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Arbeitgeber (nicht zeitgleich) habe, eine Steuererklärung abgeben muss. Das habe ich jedoch vor 3 Jahren nicht getan. Ich habe jedoch noch nichts vom Finanzamt gehört, bzgl. Mahnung oder Ähnliches. Kann ich die Erklärung noch nachreichen? Und mit was kann ich noch rechnen vom Finanzamt?
danke im Voraus!
3 Antworten
Nein, wenn Du keine zeitgleichen mehrere Arbeitgeber hattest (Steuerklasse 6), dann bist Du nicht verpflichtet, aber es ist gut möglich, dass es sich lohnt.
Lege Dir ein Profil bei www.elster.de an und gebe Deine Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen ein.
Die SAche zeigt, ob es gut für Dich ist.
Erstmal danke für die Antwort. Ich hatte mich jetzt noch einmal weiter erkundigt. Pflicht wäre es, wenn in der Zeile Großbuchstaben S eingetragen wäre. Soweit ich überblicken kann ist dort aber kein Eintrag. Aber schon mal gut zu wissen, dass es dann für mich freiwillig war
Hinsichtlich Berufstätigkeiten .... zu einer Steuererklärung wärest Du nur dann verpflichtet, wenn Du parallel mehrere Tätigkeiten ausüben würdest.... Sprich Lohnabrechnungen z.B. mit Steuerklasse I und VI stattfinden würden.
Privatleute können und dürfen eine Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
... wenn sie nicht erklärungspflichtig sind.