Steuererklärung nicht gemacht?

3 Antworten

Nein, wenn Du keine zeitgleichen mehrere Arbeitgeber hattest (Steuerklasse 6), dann bist Du nicht verpflichtet, aber es ist gut möglich, dass es sich lohnt.

Lege Dir ein Profil bei www.elster.de an und gebe Deine Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen ein.

Die SAche zeigt, ob es gut für Dich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

davetra97 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 07:55

Erstmal danke für die Antwort. Ich hatte mich jetzt noch einmal weiter erkundigt. Pflicht wäre es, wenn in der Zeile Großbuchstaben S eingetragen wäre. Soweit ich überblicken kann ist dort aber kein Eintrag. Aber schon mal gut zu wissen, dass es dann für mich freiwillig war

Hinsichtlich Berufstätigkeiten .... zu einer Steuererklärung wärest Du nur dann verpflichtet, wenn Du parallel mehrere Tätigkeiten ausüben würdest.... Sprich Lohnabrechnungen z.B. mit Steuerklasse I und VI stattfinden würden.

Privatleute können und dürfen eine Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.


Eifelia  29.07.2024, 14:57

... wenn sie nicht erklärungspflichtig sind.

Alarm67  29.07.2024, 17:28
@Eifelia

Davon bin ich gem. der Ausführungen vom FS ausgegangen.

Den FS schreibt ja selbst, dass Sie/Er bislang keine Erinnerung/Aufforderung seitens des FA bekommen hat!

Eifelia  29.07.2024, 18:24
@Alarm67

Schon klar, war nur eine Ergänzung denn: es gibt lange nicht in jedem Fall eine (zeitnahe) Aufforderung, ob man erklärungspflichtig ist oder nicht, hat man selbst zu wissen 🤷‍♀️