Muss ich die Zusatzversorgung des Arbeitgebers in der Steuererklärung angeben?
Mein Arbeitgeber zahlt Beiträge in eine Zusatzversorgungskasse (ZVK), ich selbst zahle nichts ein. In meiner Gehaltsabrechnung wird der Betrag oben beim Brutto dazugerechnet und unten wieder abgezogen. Ich habe mir die Lohnsteuerbescheinigung angesehen, aber die Beiträge tauchen dort nicht in den Zeilen 22 oder 23 auf.
Nun frage ich mich:
- Muss ich diese Beträge trotzdem in der Steuererklärung angeben, z. B. in der Anlage Vorsorgeaufwand oder Anlage N
- Falls nein, warum nicht?
- Falls ja, wo genau und mit welcher Begründung?
Ich möchte sicherstellen, dass ich meine Steuererklärung korrekt ausfülle. Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir erklären, wie ich das richtig handhabe?
Vielen lieben Dank!
1 Antwort
Würdest Du z. B. Elster benutzen und hierüber die beim Finanzamt hinterlegten vom AG elektronisch gemeldeten Daten abrufen, dann würden diese Daten automatisch in die Steuererklärung eingefügt und Du müsstest dir keinen Kopf darüber machen! 😜😁😎