Müssen wir das Steuerrecht nicht mal gerechter für Arbeitnehmer und Unternhemr mit kleinen Betrieben machen?
Vor über 20 Jahren wurde unter Finanzminister Waigel die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Kapitalertragsteuer von 25 % war nicht mehr nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer, sondern die Höchststeuer (von wenigen Ausnahmen abgesehen), auf Kapitalerträge.
Inzwischen ist es so, dass ab einem zu versteuerndem Einkommen von 66.760,- an, jeder zusätzliche Euro mit 42 % belastet wird. Gut Die meisten Arbeitnehemr liegen im Brutto unter ca. 80.000,- Euro pro Jahr (was durch Pauschalen ca. bei den hohen 60tausendern endet), aber ein einfacher Arbeiter mit Mindestlohn als Single kommt auf 173 * 12,4 = 2.146,93 kommt mit Sozialabgaben auf Abzüge von 587,- Euro.
Wer 4.000,- brutto hat, zahlt 555,- Euro Steuern und 842,- Sozialversicherung. Und die nächsten 1.000,- Euro brutto sind mit 277,- Euro nur Steuern schon höher belastet, als Kapitaleinkünfte.
Ist das noch gerecht?
Natürlich haben die meisten für das kleine, oder größere Vermögenn gearbeitet udn möchten von den Erträgen etwas haben.
Aber man kann ja auch den anderen Vergleich anstellen. Wer 500.000,- bei der Bank, oder in aktien hat und 10.000,- Euro erzielt, zahlt 2.637,50 Einkommensteuer mit Soli.
Wer das Vermögen in ein Objekt zur Vermietung steckt, zahlt den Normalsteuersatz.
Daher die frage, ist die steuerliche Begünstigung im Steeurtarif einer bestimmten Einkunftart in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt?
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4 Antworten
Die Steuerliche Begünstigung war auch damals nicht gerechtfertigt. Man hatte aber Angst, dass zu viel Geld aus Deutschland abfließt wenn eine hohe Besteuerung von leistungslosen Erträgen (Kapitaleinkünften) eingeführt würde. Das entsprechende Zitat schenke ich mir :-)
Richtig, gerecht und praktikabel wäre aus meiner Sicht eine Abgeltungsteuer im Bereich von 30 - 40% bei gleichzeitiger Erhöhung der Sparerpauschbeträge von 1000 auf 3000€* pro Person. (3000€/anno wären 250€/Mon. im Hinblick auf die private Altersvorsorge adäquat)
*Dieser Betrag müsste jährlich im Bereich der Inflation/Lohnentwicklung angepasst werden. Die %te müssten natürlich bleiben.
Über die Motive der Regierung bezüglich der gewählten Dimensionierung denken wir schweigend nach...
Viel relevanter wäre eine Besteuerung der Gewinne aus Spekulationsobjekten, insb. Immobilien, Gold, Krypto
Das Steuerrecht war damals nicht gerecht und ist es heute noch viel weniger...
Warum begrenzen sie den 42 % Steuersatz in ihrem Text auf 88000 euronen...was ist mit denen die mehr verdienen...6stellig...7stellig oder noch mehr?
Was mir besonders aufstösst...das zweistellige oder dreistellige oder mehr erbmasse nur unzureichend berücksichtigt wird...aber der kleine Mann soll wieder heran gezogen werden...Ich meine das jetzt nicht böse..
Heute am Do kommt bin der ARD um 21.45 Uhr ein Bericht dazu "Reichtum verpflichtet"
Ich persönlich zähle mich nicht zu den superreichen...aber 6/7 stellig ist es schon undcwird jedes jahr immer mehr selbst ich finde das ungerecht
Ich weiß von einem Fall...da hat der Unternehmerpapa seinen 3 Söhne je ein Häuschen samt Grundstück geschenkt...mit der Auflage das alle wie übrigens auch der unternehmerpapa unten in der Nähe von Aachen...Nach Belgien zieht...alle wohnen ein paar km hinter der belgischen Grenze...die Firma in Deutschland...war ein Tipp des Steuer sowie Vermögensberater...um Erbschaftssteuer zu sparen...
Mmmh in der oben beschriebenen Sendung...die eben lief...wurde 25% gesagt
Was bei der Wertung außer Acht geblieben ist, ist, dass auch Kursgewinne der Besteuerung unterliegen, im Verkaufsfall natürlich nur.
Außerdem gibt es für Kapitalvermögen immer noch keinen Inflationsausgleich. Wenn man da Wertsteigerungen und Erträge in Höhe der Inflation steuerfrei stellen würde könnte man über eine Angleichung der Steuersätze reden.
Bei Immobilien gibt es im Übrigen nach wie vor Spekulationsfristen. Bei selbstgenutzten sehr großzügig bemessen (weil nicht vorhanden) und bei fremdgenutzten Immobilien auf 10 Jahre bemessen. Das ist dann dort ein Ausgleich für die höheren Steuersätze.
ICh habe die Summe gewählt weil bei dem Jahresgehalt jeder zusätzliche Euro mit 42 % besteuert wird. aber dass ist dann der fixe Steuersatz für alles was dazu kommt.
ab ca. 260.000,- dann nochmal 3 % dazu.
Das es keinen hheren Steuersatz gibt, liegt auch m Bundesverfassungsgericht, was entschieden hat, dass dem Bürger immer über 1/2 bleiben muss.