Freund beteiligt sich an Miete – steuerlich relevant?
Hallo!
Wenn mein Freund zu mir in meine Mietwohnung zieht und wir uns die Miete künftig teilen (er überweist mir z.B. die Hälfte der Miete) muss ich diese dann als teilweise Untervermietung als Einnahme beim Steuerausgleich anführen? Oder ist es irrelevant, da ich ja keinen Gewinn damit erziele und es nur eine Art Kostenbeteiligung darstellt?
Mit dem Vermieter ist bereits geklärt, dass ich Hauptmieter bleibe. In meinem Fall ist es in Österreich, aber eventuell ist es auch in DE ähnlich geregelt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Klarissa
3 Antworten
da ich ja keinen Gewinn damit erziele und es nur eine Art Kostenbeteiligung darstellt
ergo auch steuerlich nicht relevant.
Nein, das Teilen von Kosten aus der Haushaltsführung ist weder in der Einkommen- noch in der Schenkungssteuer relevant.
Richtig, sowas von egal!
Wenn er regelmäßig seine anteilige Miete überweist, kann man durchaus von einem Untermietverhältnis ausgehen.
Mietverträge dürfen nämlich auch mündlich geschlossen werden.
Aber für den Vermieter irrelevant, da es sich hier um Deinen Freund handelt.
Nein. Im Idealfall teilen sich immer die Bewohner einer Wohnung die Kosten...
Ein Gegenbeispiel wäre eine WG mit 5 Parteien. Der Hauptmieter zahlt 1000€ Miete und 500€ Verbrauchs- und Betriebskosten und kassiert von jedem den 4 anderen 500€ warm. Dann hätte er Gewinn und wäre Untervermieter.
Danke! Zählt es dennoch in die Kategorie Untervermietung, nur eben ohne steuerliche Relevanz?