Eigenbeleg / Proforma Rechnung: Datum in der Vergangenheit?
Hallo,
ich nutze die Kleinunternehmer-Regelung. Habe bis vor Kurzem die Buchhaltung selbst gemacht und jetzt nutze ich eine Software dafür.
Ich erhalte viele Einnahmen ohne richtigen Beleg (z.B. YouTube Adsense, Affiliate-Provisionen). Soweit ich mich nun informiert habe, muss ich einen Eigenbeleg bzw. eine Proforma Rechnung für meine Dokumentation erstellen, was ich in der Vergangenheit nicht gemacht. Das muss ich jetzt nachholen für die letzten Jahre.
Meine Frage:
- Kann ich das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum auch in die Vergangenheit setzen (Tatsächlicher Zahlungseingang)?
Ich möchte damit erreichen, dass der monatliche Cashflow korrekt angezeigt wird. Mir ist bewusst, dass ich eine fortlaufende Rechnungsnummer einsetzen muss. Dann wären die Rechnungen nicht mehr chronologisch nach Datum sortiert, allerdings noch nach Rechnungsnummer.
1 Antwort
Du bist Kleinunternehmer und Du hast keine Bareinnahmen, wozu schreibst Du rechnungen für Deine Einnahmen, wenn der Kunde keine will?
Du erfasst Deine Einnahmen, die durch die Kontoauszüge und Abrechnungen bei Paypal usw. erfasst sind.
Wenn Du alle Einnahmen in Deine Anlage EÜR komplett einträgst hast Du alle Pflichten erfüllt.
Kein Mensch wird Dich je nach einer Rechnung für eine Einnahmen von 25,31 über Paypal fragen.
Vielleicht ist das als Kleinunternehmer auch irrelevant, weil ich (noch) keine Umsatzsteuer abführe?
Richtig. Die Ganzen Anforderungen an Rechnungen (Fortlaufende Nummer, Umsatzsteuerausweis, Angaben über Leistungsort udn Zeitpunkt usw.) sind dafür da, um den Vorsteuerabzug bei den Kunden überprüfen zu können.
Wenn Du Deine Einnahmen ordnungsgemäß erfasst, hast Du Deine steuerlichen Pflichten erfüllt.
Eigenbelege sind nur nötig als Gedankenstütze.
Wenn auf Deinem Bankkonto eine Summe von Google, oder YouTube eingeht, ist das doch klar.
Aber wenn Du bei den Einnahmen 100,- Euro Einnahme hast, weißt DU nach 3 Jahren eventuell niccht mehr, von wem das war. Da könnte eine Eigenbeleg, 100,- Euro erhalten für ......., von XYZ dann schon hilfreich sein.
Ok, dann müsste ich doch "Bareinnahmen" haben. Hatte das Wort "bar" falsch verstanden. So wie du es beschrieben hast, habe ich es in der Vergangenheit in Google Tabellen gemacht - also einfach eingetragen, was auf mein Konto ankommt ohne Beleg.
Ich wollte nun die Buchhaltung sauberer gestalten und bei den oben genannten Beispiel-Position wird empfohlen eine Proforma-Rechnung bzw. Eigenbeleg zu erstellen im Fall einer Betriebsprüfung.
Vielleicht ist das als Kleinunternehmer auch irrelevant, weil ich (noch) keine Umsatzsteuer abführe?