Zu wann kann ich kündigen?

3 Antworten

Soweit Du entsprechend Deines Arbeitsvertrages der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 unterliegst, kannst Du als Arbeitnehmer in der Probezeit mit 14-tägiger Frist kündigen. Nach Ablauf der Probezeit mit 4-wöchiger Frist.

Gemäß Deinem Kündigungswunschtermin zum 31. August müsste Deine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift dem AG - bei einer regulären 5-Tagewoche - Arbeitstage Mo.-Fr. - bei Probezeitkündigung spätestens am 16.8. bzw. schon am 2.8. vorliegen.

Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da zum Thema Kündigung drinn steht.

Wenn da nichts drin steht, gilt das BGB 4 Wochen zum Monatsende oder 15. eines Monats

Wobei zum 15.08. ja nicht mehr geht, sind ja keine 4 Wochen mehr, oder bist du noch in der Probezeit?

Kündige einfach zum 31.08.2024, hilfsweise zum nächst möglichen Termin.

Bitte um eine Kündigungsbestätigung.

Viel Erfolg!