Haus Friedensbruch 15?

3 Antworten

ihr könnt es ja kaum abwarten, dass die Schule wieder losgeht! So viel Sehnsucht...!

Habt ihr euch auch schon die Frage gestellt, wie es weitergeht, für den Fall, dass ihr deswegen am Ende noch von der Schule fliegt?

Strafgesetzbuch (StGB) § 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

(Bei schwerem Hausfriedensbruch nach § 124 StGB kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 2 Jahre betragen.)

Aber da ihr erst 15 seid, würdet ihr wahrscheinlich nur Sozialstunden bekommen.

Ihr seid 15, Also Jugendstrafrecht.

Verwarnung und eine Arbeitsauflage für Sozialstunden. Urinkellner im Altenheim z. B.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung