Kindergeld bei einem Gap Year?
Ich habe ende Juni mein Abitur bekommen und werde Mitte September 18 Jahre alt.
Ich habe überlegt ein Studium zu beginnen, jedoch war ich mir bei dem genauen Studiengang unsicher und habe mich entschieden, erst im kommenden Jahr zu studieren.
Nun ist die frage, ob und wie ich für diese zeit Kindergeld beantragen kann. Zum Wintersemester dieses Jahres ist die Anmeldefrist vorbei, wodurch ich auch keine absage bekommen kann, um Bemühungen zur suche eines Studienplatzes nachzuweisen.
wenn ich aber im September 18 werde und im Sommersemester mein Studium beginnen will, kann ich mich dafür auch nur Anfang Januar bewerben.
Muss ich mich jetzt als arbeitslos melden, auch wenn ich das Studium in Erwägung ziehe?
5 Antworten
Ein Gap-Year macht sicher keine Kindergeldberechtigung. Trotzdem bekommen das einige Familien hin. Ich kenne mindestens 2 Familien, bei denen es so war.
Und ja, ich habe Verständnis für die Orientierungslosigkeit nach Schulende.
Für mein eigenes Kind habe ich damals für eine Meldung als "ausbildungssuchend" bei der Arbeitsagentur gesorgt, was auch mehrere Beratungstermine nach sich zog, und das war gar nicht so schlecht. Es wurden trotzdem noch Bewerbungsnachweise angefordert von der Familienkasse.
Wie man mit einem fast erwachsenen Kind umgeht, ist ja jedem selbst überlassen. Ich hab ja das KG weiterhin bekommen und ihm seinen Lohn überlassen. Es waren aber nur ein paar Monate, dann gab es eine Ausbildung.
Kindergeld ab 18 Jahren beantragen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
(PS: Nicht Du beantragst das Kindergeld, sondern Deine Eltern)
Traumjob? Wer redet hier denn vom Traumjob, außer Dir? Darum geht es doch gar nicht, sondern darum, dass Du fast erwachsen bist, es trotzdem nicht geschafft hast, Dich zu entscheiden, was Du willst und in der daraus resultierenden Übergangszeit NUR einem Minijob nachgehen willst, anstatt Dir Deinen Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst zu verdienen!
Dass DU es nicht geschafft hast, Dich zu entscheiden, was Du willst, stellt für mich gar kein Problem dar.
Aber warum arbeitest Du bis zur Aufnahme des Studiums nicht Vollzeit, zahlst Deinen Eltern daraus einen Anteil Deiner Lebenshaltungskosten und schaffst Dir mit dem Rest eine finanzielle Grundlage fürs Studium? Die Anspruchshaltung "Mama und Papa zahlen das schon" - die stört mich!
Ich verstehe was du meinst, wir reden eher aneinander vorbei. Meine Frage hat sich darauf bezogen ob ich Kindergeld bekommen kann, wenn bis zum studiumbeginn noch acht Monate sind und nicht die vier. Da ich Praktika lieber als einen vollzeitjob machen möchte, wäre das dann ohne Kindergeld problematisch.
Wie wäre es, wenn Du DEin "gap year" nicht zu einem "bum around year" werden lässt.
Mache doch einige bezahlte praktika, um das Arbeitsleben kennen zu lernen.
Oder, wenn Du schon weißt, was Du willst, dann nimm eine Arbeit an, bis zum Beginn des Sommersemesters.
Wie gesagt will ich studieren, Praktika mach ich bis dahin auch. Es ist aber schwer diese bezahlt zu finden, besonders noch wenn ich meinen Interessen nachgehe. Somit hätte ich sowohl kein Einkommen, dazu auch kein Kindergeld.
Kindergeld ist zur Unterstützung der Eltern, einen Teil der Kosten die das Kind verursacht auszugleichen. Es wir natürlich nur gezahlt, wenn das Kind aus guten Gründen nicht selbst für den Lebensunterhalt arbeiten kann.
Du wärst nur Bürgergeldberechtigt. Als Lebensgemeinschaft mit den Eltern wird das aber nichts. Also los und mehr arbeiten. Ich würde mich nicht mit dem halben Geld des 400 € Jobs begnügen als Elternteil, wenn mein Kind mein chillen ist wichtiger. Dann gibt's ne faire Beteiligung an den Kosten und dafür wirst du mal mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten.
werde Mitte September 18 Jahre alt.
mitthin wird zu diesem Zeitpunkt die Kindergeldzahlung auslaufen, soweit Du keine intensiven Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen kannst.
Und hier könnte bereits die Krux liegen, dass Du Dich nicht zum Wintersemester 2024/2025 um einen Studienplatz beworben hast.
Hinsichtlich eines GAP-Jahres besteht sicherlich kein Anspruch auf Weiterbewilligung des Kindergeldes.
Als Teilnachweis bezüglich Suche eines Ausbildungsplatzes ist neben Suche um eine duale Ausbildung zumindest die Meldung bezüglich Ausbildungsplatzsuche beim Arbeitsamt zwingend.
schon klar, und alles von der Arbeitsagentur habe ich auch schon längst gelesen. Meine frage ist, welchen Status ich mir bei der Agentur für diese zeit zuschreibe, da sie länge als 4 Monate (Überbrückungszeit) ist und auch kein anderer Status mir zutrifft