Aktien übertragen und Steuern sparen?

3 Antworten

Zusätzlich vielleicht auch noch wichtig:

Ein Depotübertrag an eine andere Person wird normal als Verkauf gewertet. Soll es eine Schenkung sein, ist es der depotführenden Bank explizit mitzuteilen.

Das hat Dir @Privatier schon absolut richtig erklärt udn deshalb habe ich seine Antwort auch ausdrücklich bestätigt.

Aber da man bei diesen Frage nie weiß, was z. B. mit "Freibetrag" gemeint ist (Grundfreibetrag, oder Sparerfreibetrag), ein klienes Beispiel.

Du hast Aktien für 10.000,- gekauft und die stehen nun bei 15.000,- udn Du willst sie verkaufen.

Wenn Du sie Deiner schwester schenkst, schenkst Du das Kaudfdatum udn die 10.000,- kaufsumme mit. Sie muss also 5.000,- Euro versteuern. Schenkungssteuer fällt nicht an.

wären die Zahlen aber 30.000,- Anschaffungskosten und 5.000,- Kursgewinn, also Kurswert 35.000,-, würde die Transaktion schon 2.250 Euro Schenkungssteuerkosten udn das wäre mehr, als die Abgeltungssteuer von etwas über 1.250,- Euro auf den Kursgewinn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Von Experte wfwbinder bestätigt

Schlechte Idee!

Zum einen ist der Freibetrag bei der Schenkungsteuer mit 20.000 Euro ziemlich gering.

Zum anderen tritt die Schwester in Deine Position ein, d.h., sie muß bei einer Veräußerung ebenso wie Du Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen. Bei einer Schenkung gilt der Erwerb durch den Schenker als maßgebender Anschaffungszeitpunkt.


bielz24  01.08.2024, 00:56

In diesem Zusammenhang eine Frage:
Mein Mann hat seinem Sohn aus erster Ehe Aktien aus seinem Depot geschenkt (2000 oder so, das weiß ich nicht mehr). 2017 verstarb der Sohn, mein Mann war Erbe und hat mir diese Aktien übertragen (weil er selbst kein Depot mehr hatte).
Was ist in diesem Fall Anschaffungszeitpunkt? 2000 oder 2017?