Mehrere Freistellungsaufträge, Pauschbetrag nicht ausgeschöpft?
Auch wenn ich meine Freistellungsaufträge etwas ungünstig auf mehrere Banken verteilt habe, sollte sich doch der Sparerpauschbetrag von 1.000,-€ im Rahmen der Steuererklärung/Anlage KAP in voller Höhe auswirken, oder? Also auch, wenn er vorher nicht voll ausgeschöpft wurde?
Mein neuestes Hobby ist offenbar Bankhopping. Ein wenig korrigiert habe ich heute schon, aber nun reicht es mir eigentlich auch, aber ganz schlau war das eigentlich auch nicht. Aber die Anlage KAP muss ich nächstes Jahr ohnehin ausfüllen.
Kann ich es also einfach so lassen?
4 Antworten
FSA kannst Du bis kurz vor Ende Dezember anpassen.
Kein Problem. Ich habe längst aufgehört, meine Freistellungsaufträge anzupassen. Bei der nächsten Einkommensteuererklärung zieht sich wieder alles glatt. Natürlich nur, wenn man die Anlage KAP nicht vergißt auszufüllen.
Ja - Du musst nur alle Kapitalerträge angeben.
Einfach alle Kapitalerträge in die Anlage KAP eintragen und Günstigerprüfung beantragen.
Der Computer des Finanzamtes sorgt automatisch dafür, dass die Kapitalerträge nur mit 25 % besteuert werden udn alle Steuerabzüge auch angerechnet werden.