Liebe Community,
zu dem ESIS-Merkblatt und insbesondere zum Immobilienschätzwert der Bank gibt es hier ja schon einige Fragen. Allerdings erscheint mir mein Fall noch etwas anders gelagert. Vielleicht könnt ihr helfen.
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine bereits genehmigte Baufinanzierung i.H.v 350.000 EUR.
Im ESIS Merkblatt steht unter 2. folgendes:
"Für dieses Merkblatt zugrunde gelegter Schätzwert der Immobilie: 190.000 €. Beleihungsgrenze (maximale Höhe des Kredits im Verhältnis zum Wert der Immobilie): 100 %, dies entspricht einer maximalen Kredithöhe von 190.000 € oder Mindestwert der Immobilie als Voraussetzung für die Aufnahme eines Kredits in der angegeben Höhe 170.000 €.“
Ich verstehe leider die Bedeutung, auch nach mehrfachem Lesen und langer online Recherche nicht. Wieso vergibt die Bank einen Kredit über 350.000 EUR, wenn sie die Immobilie auf 190.000 EUR schätzt? Die Bank habe ich auch gefragt. So richtig haben sie mein Problem nicht verstanden. Die Quintessenz war, dass sie kein Finanzierungsangebot machen würden, wenn nicht alles i.o. wäre.
Handelt es sich hier um einen Tippfehler?