Hallo,
Im Mai 2021 haben wir zum 01.06.2021 einen Gewerberaum gekauft. Zuvor war geplant, in diesem Gewerberaum unseren Kiosk einzurichten, den wir dann aber doch woanders eingerichtet hatten.
Daraufhin haben wir den Gewerberaum mit Beginn 01.03.2022 vermietet.
Der Gewerberaum wurde auf Mietkauf-Basis gekauft. Wir zahlen monatlich einen Mietbetrag an den Verkäufer. Nach Ablauf der Mietzeit wird die bis dahin bezahlte Miete auf den Kaufpreis angerechnet, so daß nur noch der Restbetrag als Einmalzahlung übrig bleibt.
Nun stehen wir vor der Frage, ob wir unsere Mietzahlungen, die wir an den Verkäufer leisten, von unseren eigenen Mieteinnahmen abziehen dürfen, oder wird das Finanzamt die Mietzahlungen als anteilige Zahlungen für den Kauf ansehen, so daß wir die Mietzahlungen nicht als Kosten absetzen können?