Ich beziehe die große Witwenrente. Ich plane, ein paar Jahre im EU-Ausland zu arbeiten. Habe ich trotzdem weiter ein Recht auf die Witwenrente aus Deutschland?

5 Antworten

Ergänzend zu den anderen Antworten:

Es wird sich bei Auslandswohnsitz möglicherweise die Besteuerung der Rente ändern, wenn Du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist. Dann gilt der Grundfreibetrag für Dich nicht mehr.

Habe ich trotzdem weiter ein Recht auf die Witwenrente aus Deutschland?

Ja!

Aber:

2 Punkte, die Du beachten musst.

  1. Bei der Witwenrente gibt es eine Anrechnung der Einkünfte. Es kann also sein, dass die Einkünfte gekürzt werden.
  2. Wenn Du ins Ausland gehst und hier keinen Wohnsitz mehr hast, dann bist Du hier nur noch beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den inländischen Einkünften. Renten aus der gesetzlichen Rente sind zwingend hier zu versteuern. Da Du im Ausland dortige Einkünfte in wesentlicher Höhe haben wirst, entfällt ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutshcland. Also entfällt für die Renteneinkünfte der Grundfreibetrag. Daher wird es teuer.

Gehe mal zu einem Berufsokollegen von mir uns lasse es ausrechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Allerdings unter "prozentualer" Anrechnung Deines Einkommens.

Besteht ein Rentenanspruch, ist es grundsätzlich erst einmal egal, wo Du lebst!

Auf Witwenrenten werden eigene Einkünfte aneilig angerechnet, soweit diese den Freibetrag überschreiten - das dürfte selbstverständlich auch für ausländische Einkünfte gelten, diese müssen dann regelmäßig dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt und durch Steuerbescheide auch nachgewiesen werden.