Rückforderungsanspruch auf Mitgift aus früherer Inkarnation – Kann ich mein Gold zurückverlangen?
Nach intensiver transzendentaler Rückführungstherapie sowie akribischer Analyse intergenerationaler Traumata bin ich zu der unerschütterlichen Erkenntnis gelangt, dass ich in einem vergangenen Leben als venezianische Adelige im 17. Jahrhundert existierte und bei meiner damaligen Vermählung eine exorbitante Mitgift in Form von Gold, Ländereien und Juwelen in den ehelichen Besitz meines damaligen Gemahls überführte.
Da sich nun aber im Zuge der postmortalen Existenztransposition meine individuelle Rechtsidentität erhalten hat, frage ich mich, ob mir ein rechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht, insbesondere unter dem Aspekt der ungerechtfertigten Bereicherung und etwaiger rückwirkender güterrechtlicher Neubewertungen. Könnte ich, gestützt auf die Prinzipien der Restitution und Identitätspersistenz, die Nachfahren meines damaligen Gatten in Anspruch nehmen? Wie könnte ich juristisch plausibel argumentieren, dass mir das in der Vorinkarnation übertragene Vermögen rechtmäßig weiterhin zusteht? Gibt es Möglichkeiten, archivalische Dokumentationen als Beweisführung zu implementieren, oder bleibt mir lediglich der Weg einer ethisch-moralischen Appellation?
2 Antworten
Lucretia Borgia hat sich in der Tat mit Gift ein großes Vermögen gesichert oder soll es zumindest.
Das war zwar ein wenig vor dem 17.Jahrhundert. Aber unter dem Eindruck und Einfluß kühler Blonder, leckeren Primitivos und beißenden Strohrums hat man nicht nur Gangschwächen bei den unteren Extremitäten, sondern auch Orientierungsprobleme bei den oberen Extremitäten. Da kann einem leicht ein X für ein U vorgemacht werden und eine 6 sieht aus wie eine 7.
Habe mal eine interessante Dokumentation über L.B. im Fernsehen gesehen. War da nicht auch Vincent Price zugange? Wie dem auch sei. Lucretia entstieg dem kühlen Grabe als ein unvorsichtiger Wanderer einen Blutstropfen hinein fallen ließ. Anschließend fraß sie denselben auf.
Deine Frage sollte daher eher sein:
Ist Mord strafrei wenn er in einem Anfall von Heißhunger begangen wird? Immerhin lag die Verblichene Jahrhunderte dort und in jener Nacht hatte McDonalds schon geschlossen.
🤭 mir scheint .... der grutzlsack hat "nicht mehr alle Latten am Zaun" 🙈
Ja, auf jeden Fall.
Aber leider ist die Person, die Sie in Anspruch nehmen könnten, auch schon verstorben, leider ohne Nachkommen.
Somit war der Staat Erbe.
Leider gibt es aber das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nicht mehr.
Ich bin völlig überfragt, wer da der Rechtsnachfolger ist.