Erhaltungsaufwand vs Anschaffungskosten?


21.07.2024, 11:26

Ergänzende Info: Das Finanzamt hat pauschal ALLES als Anschaffungskosten angerechnet, u.a. Fahrtkosten zur Entrümpelung etc., sonstige Kosten wie Änderungen im Grundbuch, Malerarbeiten etc. das ist doch zu einfach vom Finanzamt angegeben... oder?

Privatier59  21.07.2024, 12:13

Handelte es sich um eine unentgeltliche Übertragung, also Schenkung an Dich, oder um einen Verkauf?

SabineBr 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:00

Genau, unendgeldlich übertragen.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die 15%-Regel gilt offenbar ja nur bei Kauf einer Immobilie, nicht aber bei unentgeltlichem Erwerb.

Damit ist aber nicht automatisch gesagt, dass das Finanzamt hier Unrecht haben müßte.

Es kommt ja darauf an, was genau mit den Sanierungsarbeiten hergestellt wurde:

Wurden nur bereits bestehende Bauteile erneuert, dann ist es keine Herstellung. Anders aber, wenn ein Zustand geschaffen wurde der bisher noch nicht bestand.

Was davon der Fall ist können wir nicht beurteilen.


SabineBr 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:54

Genau, es wurden nur bestehende Bauteile erneuert...

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So haben wir das auch gemacht -und ich kann dass System nachvollziehen...

Alles was NACH dem Erwerb und VOR der Vermietung ausgegeben wurde ist Anschaffungskosten - bei der Steuer dann über die Afa (20 / 40 / 50 Jahre je nach Alter und Art) abzusetzen.

Was AB Vermietung dann noch ausgegeben wird sind Erhaltungsaufwendungen, die bei der Steuer als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden können.

Deutlich weniger Geld bekommst Du in Deinem Fall zurück... AAaber über viele Jahre, also >Wenig x N Jahre<. Nach Deinem Wunsch wäre es >Viel x 1 Jahr<.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da dies falsch ist, wird es wohl schwer das Finanzamt zu überzeugen.