Erhaltungsaufwand vs Anschaffungskosten?
Ich habe ein Haus von meiner Mutter übertragen bekommen, da sie ins Heim mußte. Bei dem Haus habe ich Fenster, Elektrik und Heizung erneuert und dieses beim Finanzamt als Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht, da ich es vermieten möchte. Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen nicht als Erhaltungsaufwendungen an, sondern als Anschaffungskosten. "Gem. ständiger Rechtssprechung handelt es sich bei Aufwendungen für Baumaßnahmen, die ein Erweber im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung durchführt, und das Gebäude entsprechend seiner Zweckbestimmung nutzen zu können, um Anschaffungskosten." Dadurch gibt es deutlich weniger Geld vom Finanzamt zurück. Ich würde gerne das Finanzamt überzeugen, dass es sich um Erhaltungsaufwendungen handelt.
Ergänzende Info: Das Finanzamt hat pauschal ALLES als Anschaffungskosten angerechnet, u.a. Fahrtkosten zur Entrümpelung etc., sonstige Kosten wie Änderungen im Grundbuch, Malerarbeiten etc. das ist doch zu einfach vom Finanzamt angegeben... oder?
Handelte es sich um eine unentgeltliche Übertragung, also Schenkung an Dich, oder um einen Verkauf?
Genau, unendgeldlich übertragen.
6 Antworten
Die 15%-Regel gilt offenbar ja nur bei Kauf einer Immobilie, nicht aber bei unentgeltlichem Erwerb.
Damit ist aber nicht automatisch gesagt, dass das Finanzamt hier Unrecht haben müßte.
Es kommt ja darauf an, was genau mit den Sanierungsarbeiten hergestellt wurde:
Wurden nur bereits bestehende Bauteile erneuert, dann ist es keine Herstellung. Anders aber, wenn ein Zustand geschaffen wurde der bisher noch nicht bestand.
Was davon der Fall ist können wir nicht beurteilen.
Tatsächlich. Hier eine Quelle, siehe Nr.3.
Warum Malerarbeiten zu den Herstellungs-/Anschaffungskosten gehören können:
So haben wir das auch gemacht -und ich kann dass System nachvollziehen...
Alles was NACH dem Erwerb und VOR der Vermietung ausgegeben wurde ist Anschaffungskosten - bei der Steuer dann über die Afa (20 / 40 / 50 Jahre je nach Alter und Art) abzusetzen.
Was AB Vermietung dann noch ausgegeben wird sind Erhaltungsaufwendungen, die bei der Steuer als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden können.
Deutlich weniger Geld bekommst Du in Deinem Fall zurück... AAaber über viele Jahre, also >Wenig x N Jahre<. Nach Deinem Wunsch wäre es >Viel x 1 Jahr<.
Da dies falsch ist, wird es wohl schwer das Finanzamt zu überzeugen.