Untermieter zuständig für die Beitragsnummer der Hauptmieterin?

3 Antworten

Ja, du hättest ihnen die Nummer zukommen lassen müssen. Wobei ich denen damals zu GEZ Zeiten auch einfach geschrieben hab, die Nummer sei ihnen bekannt und nichts weiter kam. Aber das ist Ewig her.

Ggf ist deine Ex Mitmieterin gar nicht bei der GEZ gemeldet oder gar befreit, in dem Fall musst du dann zahlen.

Du hättest auch einfach eine Befreiung beantragen können, wenn du ALG2 beziehst.

Die Befreiung kann man meiner Meinung nach auch bis zu 11 Monate Rückwirkend machen. Sofern du da schon ALG 2 bezieher warst. Ergo solltest du auf diesem Weg versuchen aus der Nummer rauszukommen.


Andri123  31.07.2024, 21:43

Drei Jahre rückwirkend ist eine Befreiung möglich.

mathilde404 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 20:58

Danke für die Antwort, aber das heißt in dem Fall, dass die GEZ für eine Wohnung zweimal kassieren will, da die Hauptmieterin definitiv gezahlt hat. Und die GEZ kann doch über die angegebenen Daten der Hauptmieterin leicht deren GEZ Nummer herausfinden. Ich finde, das sind nur Abzocker, gehen auf Schreiben nicht ein, kennen die verlangte Nummer, die ich nicht besorgen kann und drohen einzig mit Kontopfändung. Und das ist also rechtens?

Wenn DU der Meinung bist, nicht zahlen zu müssen, dann bist DU logischerweise beweispflichtig!

Normaler Vorgang!

Der GEZ muss man gar nichts zukommen lassen, denn die gibt es schon seit 12 Jahren nicht mehr *klugscheißmodus off*

Wenn ich aber ins Feld führe, dass für die Wohnung, die ich bewohne, bereits jemand anderes den Rundfunkbeitrag zahlt, dann muss ich das selbstverständlich nachweisen - einfach behaupten kann das doch jeder.