Wer sorgt dafür, dass meine Wünsche und Rechte im Notfall umgesetzt werden?

6 Antworten

Das Testament kannst Du amtlich hinterlegen.

Die Patientenverfügung könntest Du sogar ständig bei Dir tragen.

Eine Familie kann man gründen. -Schnapp Dir 'nen jungen Kerl, der noch Kinder zeugen kann... und los geht's!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lebusa 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 17:25

Ich glaube nur nicht daran, dass mein Testament und meine Verfügung beachtet und umgesetzt werden. Eher verschwinden sie auf mysteriöse Weise. Denn das Krankenhaus verdient Unmengen Geld damit, mich gegen meinen Willen künstlich am Leben zu halten.

Und ich bin ein Mann, keine Frau will mich (obwohl ich vermögend und sehr sportlich bin, gut aussehe und mit Anfang 30 noch einigermaßen jung bin)

Tiiii  30.07.2024, 19:56
@Lebusa

Natürlich werden die umgesetzt. Aber wenn du reanimiert werden musst und keiner dabei ist der sagen kann, dass du das nicht willst, wird auch keiner anfangen dich abzusuchen, ob du eine Verfügung dabei hast. Im späteren Verlauf wird das aber festgestellt werden.

Testament:

Erstellen und beim Nachlassgericht gegen eine geringe einmalige Gebühr hinterlegen!

Gegebenenfalls bereits im Testamen parallel einen Testamentsvollstrecker benennen.

Das übernehmen z. B. auch, falls Du keine Vertrauensperson hast, Anwälte und/oder Steuerberater. In der Regel werden die dann mit ca. 3 bis 5 % aus der Erbmasse bezahlt.

Feste Sätze gibt es da wohl nicht, soweit ich das zumindest weiß!

Mit der Patientenverfügung kenne ich mich nicht so doll aus, frage da mal am besten Deinen Hausarzt, wie man damit am besten verfährt!

In gewissem Maße verstehe ich ihre Sorge...

andere hier hatten ihnen bereits geantwortet, was man vor Vorsorge treffen kann...aber eine absolute Sicherheit gibt es im realen Leben nicht

Wie kommen sie auf die Idee, das es , sollten sie verheiratet sein etcetc und 20 Kinder hätten anders aussehe?

Sobald Menschen und Geld ins Spiel kommen, gibt es keine Sicherheit...Menschen verändern sich... und den Charakter, wie ein Mensch handeln würde kann niemand vorher sagen...

mal ein kurzes Beispiel...

nach meiner Scheidung damals war ich ein gewisse Zeit in einer Scheidungsgruppe... dort lernte ich einen sehr netten Mann kennen... Wirtschaftsprüfer... Vermögend... dieser war 37(!) jahre verheiratet... einige Wochen, bevor er in Pension ging würde er krank und verbrachte 6 Wochen im Krankenhaus...dennoch hatte er sich gewundert, das seine Frau ihn nicht besucht hatte...gut er dachte, die wird vermutlich privates um die Ohren haben und keine Zeit haben ihn zu besuchen... aber er war sicher... das sie ihn wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird sich melden und ihn abholen wird...

gesagt getan.... es kam niemand... er ist mit dem Taxi nach Hause gefahren...

als er das Haus aufschloß, ist ihm aufgefallen, das alle Möbel fehlten.... das Wohnzimmer war komplett leer geräumt.... die Gartengarnitur mit 4 Stühlen und Gartentisch war im Wohnzimmer aufgebaut...will heißen die Frau, mit der er 37 Jahre verlebt hatte... war ausgezogen... später hatte er noch erfahren, das sie noch versucht hatte, das Haus zu verkaufen, was aber ohne seine Unterschrift nicht ging...

so jetzt kommen sie... es macht keinen Unterschied, ob sie jemanden kennen oder nicht kennen... ob sie verheiratet sind... ob sie Freunde haben... niemand weiß was diese Menschen im Ernstfall da unternehmen und wie sie handeln...

sie können Vorkehrungen treffen aber das war es auch schon...

es gibt im realen leben keine unfehlbare Sicherheit...

ich zb hatte mich vor Jahren von fast allen Freunden getrennt...und das ist auch gut so gewesen...ich erspare mir da Details...

und es macht auch keinen Unterschied, welche Berufe diese Personen haben... in meinem damaligen Scheidungsverfahren...mußte sich meine Ex einen neuen Anwalt nehmen...ihr damaliger... Notar und Fachanwalt für Familienrecht... wurde eingebuchtet... "Mandantengelder unterschlagen" sagt mir damals meine Anwältin

alles gute ihnen

Ein Testament, was bei Gericht hinterlegt ist, wird durchgeführt.

Du kannst einen Testamentsvollstrecker auch selbst bestimmen. Einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

Bezüglich Patientenverfügung solltest Du sie mitführen. Sonstg einen Hinweis, dass es eine gibt udn ob sie bei einem Notar liegt.

Wenn Du ein erhebliches Vermögen hast udn daraus gemeinnützige Einrichtungen begünstigt, könntest Du ggf. auch den Vorstand beauftragen, dafür diese Aufgaben zu übernehmen.

Die durchführung würde sowieso durch ein Gericht, oder die OFD (Oberfinanzdirektion) überprüft, denn wer ohne gesetzliche Erben stirbt, vererbt letztendlich an den Staat, vertreten durch die OFD, soweit das Testament nichts anderes sagt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

nach 0,34 Sekunden bei Google gefunden

Im Notfall sollte die Patientenverfügung schnell griffbereit sein. So bietet es sich zum Beispiel an eine Hinweiskarte im Portemonnaie zu verstauen, auf der der Aufbewahrungsort festgehalten ist. Dieser kann beispielsweise zu Hause, bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder bei nahen Angehörigen sein

Das Dokument muss aufgesetzt werden, solange der Verfügende noch entscheidungsfähig ist. Es sollte sorgfältig formuliert und an einem sicheren Ort wie beispielsweise beim Hausarzt, beim Amtsgericht oder beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden

Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Seit 2004 wurde hiervon bereits mehr als 6 Millionen Mal Gebrauch gemacht. Die Registrierung löst eine Gebühr aus.


Lebusa 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 17:22

Das ist mir alles bekannt. Ich glaube nur nicht daran, dass meine Verfügung beachtet und umgesetzt wird. Eher verschwindet sie auf mysteriöse Weise. Denn das Krankenhaus verdient Unmengen Geld damit, mich gegen meinen Willen künstlich am Leben zu halten.

Alarm67  30.07.2024, 19:11
@Lebusa

Wie soll denn bitte das Krankenhaus irgendwas aus dem Versorgungsregister verschwinden lassen!?! Kopfschüttel!!!

Wie soll denn das Krankenhaus irgendwas beim Nachlassgericht hinterlegtes verschwinden lassen!?! Kopfschüttel!!!

Also mein Millionenerbe wurde sauber, sehr sehr sauber und korrekt vom Nachlassgericht, dem Testamentvollstrecker und dem Finanzamt abgewickelt!!!

Man kann auch ein wenig übertreiben!

Schubert610  31.07.2024, 09:29
@Lebusa

Dann solltest du dein Vermögen ab sofort verprassen und dich dann zum Sterben auf eine einsame Insel zurück ziehen wo dich niemand findet, weil für dich muß erst etwas neues erfunden werden weil du ja niemanden traust.

Logis  25.11.2024, 10:11
@Lebusa

Schubert hat zur Patientenverfügung gute Hinweise gegeben. Auf der Karte für’s Portemonnaie würde ich noch vermerken, dass du im lebensbedrohlichen Fall nicht reanimiert werden möchtest, so weiß der Notarzt was er unterlassen soll. In der Vollmacht, Verfügung kann man auch einen Betreuungsverein benennen oder es gibt einen kirchlichen Verein in der Nähe den man für die Betreuung einsetzen könnte. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass trotz Vollmacht als Tochter manches nur schwer durchzusetzen ist. Da ist es evtl. sogar besser, wenn man Vereine hinter sich hat. Dein Misstrauen kann ich somit teilen.