Ist Sonntag arbeit legal?
Hallo, ich habe ein Problem bei der Arbeit und ein paar Fragen.
Ich arbeite seit 3 Jahren in einem Lager in der Produktion/Gabelstaplerfahrer. (Nicht verderbliche Waren). Normalerweise arbeiten wir von Montag bis Freitag.
In den letzten Jahren haben wir auch samstags gearbeitet, aber nur ein paar Mal im Jahr.
Jetzt hat mein Chef zu viele Aufträge bekommen und will, dass ich diese Woche am Samstag und in der nächsten Woche am Samstag und Sonntag arbeite.
Das heißt, nächste Woche arbeite ich 7 Tage und gleich danach wieder 5 Tage wie immer. Und ich habe den Plan für die nächsten Wochen noch nicht bekommen, also kann es sein, dass ich mehr arbeite als sonst.
Wir sind jetzt schon überlastet, zwischen Minijob und Spätschicht sehe ich meine Kinder unter der Woche gar nicht mehr.
In meinem Vertrag steht, dass ich 40 Stunden pro Woche arbeiten muss, von Montag bis Sonntag (Foto lege ich bei), und dass der Arbeitgeber in besonderen Fällen die Arbeitszeiten ändern kann.
1. Kann ich Sonntagsarbeit ablehnen? Auch wenn in meinem Vertrag steht, dass ich arbeiten muss, sagt Google, dass Sonntagsarbeit nicht erlaubt ist, besonders im Lager, und dass mein Chef eine Sondergenehmigung braucht, um am Sonntag zu arbeiten.
2. Auch wenn in meinem Vertrag 40 Stunden stehen, kann ich mich weigern, am Samstag zu arbeiten?
3. Wo kann ich mich beschweren, wenn Sonntagsarbeit illegal ist?
3 Antworten
Ich kenne deinen Chef nicht, aber ich wurde in sowas geschult...In meiner Berufszeit
Dein Chef will erstmal vorfühlen ob was bei dir geht...
Also geht's nicht um die Tage in deiner frage...sondern das wird zur Regelmäßigkeit werden...da kannst du sicher sein...
Du solltest dich fragen...ob es das wert ist...oder ob du dir auf lange Sicht was anderes suchst
Nun ich war damals nicht einverstanden mit den Wünschen meines damaligen Chefs...da hat er mir gesagt...Ich sollte mich auf was gefasst machen...Ich habe geantwortet, das ich es auf mich zukommen lasse...
Er hatte mich nicht gebrochen...aber es wurden 7 Jahre vorm Arbeitsgericht..gottseidank hatte ich in der Zeit 2 rechtschutzversicherungen..
Zum Schluß hat er mich 1,5 Jahre freigestellt...meine Anwältin meinte damals...das hatte ihm mindestens 100.000 gekostet...
Also gehen sie insich...was sie wollen...nicht jeder hält Jahre Arbeitsgericht aus...
Suchen Sie sich was neues...Und wenn zu bunt wird lassen sie sich Krankschreibung...
Alles Gute ihnen
Arbeitsplanänderungen sind dem AN frühzeitig mitzuteilen - es gibt sicherlich keinen Anlass, jetzt spontan eine solche zusätzliche Schicht am Samstag einzulegen.
Was machen denn die Leute in der Gastronomie oder an Tankstellen und Blaulichtorganisationen?
Also illegal ist Sonntagarbeit nicht.
Jedoch kannst du nicht 19 Tage am Stück arbeiten. Und darauf käme ich, wenn du zwei Wochenenden nacheinander nicht frei hast.
Aus wikipedia
§ 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung
Energie- und Wasserversorgungsbetriebe sowie Abfall- und Abwasserentsorgungsbetriebe
Landwirtschaft und Tierhaltung sowie Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren
Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen
Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen
Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Misslingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten
Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung von Produktionseinrichtungen
Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, beispielsweise zur Arbeit in Bäckereien und Konditoreien oder zur Durchführung von dringenden Zahlungsverkehren im Wertpapierhandel.
In Deutschland ermächtigt das Arbeitszeitgesetz (§ 13 Absatz 2) die Bundesländer per Verordnung (über die bundesweit festgelegten Ausnahmen hinaus) weitere Ausnahmen zu genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung jedoch insoweit für unwirksam erklärt, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesen Bereichen sei zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich.[8][9][10][11][12] Am 6. Mai 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die evangelische Kirche in Sachsen bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit in Callcentern einbezogen werden muss (Az. BVerwG 8 C 5.19).[13]