Ist Sonntag arbeit legal?

3 Antworten

Ich kenne deinen Chef nicht, aber ich wurde in sowas geschult...In meiner Berufszeit

Dein Chef will erstmal vorfühlen ob was bei dir geht...

Also geht's nicht um die Tage in deiner frage...sondern das wird zur Regelmäßigkeit werden...da kannst du sicher sein...

Du solltest dich fragen...ob es das wert ist...oder ob du dir auf lange Sicht was anderes suchst

Nun ich war damals nicht einverstanden mit den Wünschen meines damaligen Chefs...da hat er mir gesagt...Ich sollte mich auf was gefasst machen...Ich habe geantwortet, das ich es auf mich zukommen lasse...

Er hatte mich nicht gebrochen...aber es wurden 7 Jahre vorm Arbeitsgericht..gottseidank hatte ich in der Zeit 2 rechtschutzversicherungen..

Zum Schluß hat er mich 1,5 Jahre freigestellt...meine Anwältin meinte damals...das hatte ihm mindestens 100.000 gekostet...

Also gehen sie insich...was sie wollen...nicht jeder hält Jahre Arbeitsgericht aus...

Suchen Sie sich was neues...Und wenn zu bunt wird lassen sie sich Krankschreibung...

Alles Gute ihnen

Arbeitsplanänderungen sind dem AN frühzeitig mitzuteilen - es gibt sicherlich keinen Anlass, jetzt spontan eine solche zusätzliche Schicht am Samstag einzulegen.

Was machen denn die Leute in der Gastronomie oder an Tankstellen und Blaulichtorganisationen?

Also illegal ist Sonntagarbeit nicht.

Jedoch kannst du nicht 19 Tage am Stück arbeiten. Und darauf käme ich, wenn du zwei Wochenenden nacheinander nicht frei hast.


Suirissuiris 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 22:14

Aus wikipedia

§ 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung

Energie- und Wasserversorgungs­betriebe sowie Abfall- und Abwasserentsorgungs­betriebe

Landwirtschaft und Tierhaltung sowie Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren

Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen

Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen

Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Misslingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten

Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung von Produktionseinrichtungen

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, beispielsweise zur Arbeit in Bäckereien und Konditoreien oder zur Durchführung von dringenden Zahlungsverkehren im Wertpapierhandel.

In Deutschland ermächtigt das Arbeitszeitgesetz (§ 13 Absatz 2) die Bundesländer per Verordnung (über die bundesweit festgelegten Ausnahmen hinaus) weitere Ausnahmen zu genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung jedoch insoweit für unwirksam erklärt, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesen Bereichen sei zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich.[8][9][10][11][12] Am 6. Mai 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die evangelische Kirche in Sachsen bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit in Callcentern einbezogen werden muss (Az. BVerwG 8 C 5.19).[13]