Ich m/14 möchte ins Kinderheim oder betreute Wohngruppe reichen diese gründe und wenn ja wie ist es im Heim oder Wohngruppe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn es sich tatsächlich so und möglicherweise wiederholt verhält, ist eine Kindeswohlgefährdung für mein Empfinden nicht so ganz von der Hand zu weisen.

Du bist allerdings mittlerweile 14 Jahre alt und mitten in der Pubertät....ohnehin eine schwierige Zeit, für Eltern und Kind.

Bei dir scheint mir, hat deine Psyche ("bin introvertier") bereits Schaden genommen.

Ich würde dir den Rat geben wollen, bitte telefonisch um einen Beratungstermin beim Jugendamt ! Hast du ggf. eine Vertrauensperson, die idealerweise einige dieser handgreiflichen oder auch verbalen Attacken deiner Eltern bestätigen können, solltest du diese als Unterstützung zum Termin mitnehmen dürfen.

Je nachdem wie das Jugendamt den Sachverhalt letztenendes einschätzt, entscheidet es über deinen weiteren Lebensweg !

Ich wünsche dir Mut und alles Gute.....es ist dein Leben, vergiss das nicht !

👋


Diego40303 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 08:52

Habe keine Zeugen dazu macht das was aus?

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Gaenseliesel  23.07.2024, 09:25
@Diego40303

Nein, nicht zwingend !

Es kommt im Gespräch darauf an, wie nachvollziehbar und glaubwürdig diese Schilderungen auf deinen Gegenüber wirken.

Je nachdem ob Handlungsbedarf besteht und wie dieser ggf. umgesetzt werden kann um dir in dieser Situation beizustehen, entscheidet das Jugendamt.

Such einfach das Gespräch, es gibt für ALLES eine Lösung ! Nicht zuletzt tut es deiner Psyche schon einmal gut, über die dich belastenden Probleme gesprochen zu haben.

toi, toi, toi ! Daumen gedrückt ✊️

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Die Entscheidung, ob Du ins Kinderheim gehen darfst oder ins betreute Wohnen triffst nicht Du, sondern das Jugendamt.

Was Dir offenbar nicht bewußt ist, ist, daß Kinderheim oder betreutes Wohnen große Kosten verursacht und deshalb nur in Frage kommt, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

Reichen diese gründe dafür daß ich ins Heim gehen kann?

"nein"

das entscheidet das Jugendamt

Wende dich ans Jugendamt, die beraten und helfen!