Lohnsteuerabzugsverfahren, Freibeträge?
Bei wem von beiden Ehepartnern sind die Freibeträge besser aufgehoben? Bei dem in Steuerklasse 3, diese Person ist vollzeittätig, oder bei dem in Steuerklasse 5, diese Person ist nur Teilzeit beschäftigt. Es handelt sich um die behinderten Pauschbeträge des Ehemanns aus der Steuerklasse 5 und seiner Tochter aus erster Ehe ebenfalls schwerbehindert.
3 Antworten
Letztendlich relativiert sich das ehedem über die - bei der Wahl der StKl III und V - verpflichtende Steuererklärung.
Ansonsten können die Steuerfreibeträge vorrangig hier nur dem Ehemann zugeordnet werden.
Letztendlich gewinn(s)t Du/ Ihr durch eine derartige Lohnsteuerklassenspielerei überhaupt nichts, da die Lohnsteuer für Euch als Paar über die Einkommensteuer auf Euer gemeinsames Einkommen festgesetzt wird.
Durch die Steuerkombination III / V habt Ihr u.U. während des laufenden Kalenderjahres etwas mehr netto, aber müsst dann über die Einkommensteuererklärung nachzahlen. Bei Steuerkombination IV / IV ist es regelmäßig umgekehrt.
Wir mussten bislang noch nie nachzahlen. Haben immer was zurück bekommen.
Werdet ihr denn nicht zusammenveranlagt!?
Weil dann ist das doch eh egal!
Ja werden wir. Mich würde nur mal interressieren bei wem die Freibeträge monatlich mehr netto bringen?
wenn wir die Freibeträge udn die Einkünfte kennen würden, könnte man das genau ausrechnen.
Aber es wäre eigentlich sinnlose Arbeit, denn alles was ihr im Jahr ggf. monatlich mehr habt, könnte zu einer Nachzahlung nach der verpflichtenden Einkommensteuererklärung werden.
Die Freibeträge waren eigentlich überwiegend bei meiner Frau drauf. Nun habe ich sie da ich der Meinung bin dadurch mehr netto zu haben als vormals meine Frau. Gewechselt habe ich aber nun leider in dem Monat wo sie das Urlaubsgeld bekam. Laut der Korrektur Berechnung wurden ihr nun fast 550 Euro abgezogen. Bekommt man das beim Jahresausgleich denn wieder zurück?