Lohnsteuerabzugsverfahren, Freibeträge?

3 Antworten

Letztendlich relativiert sich das ehedem über die - bei der Wahl der StKl III und V - verpflichtende Steuererklärung.

Ansonsten können die Steuerfreibeträge vorrangig hier nur dem Ehemann zugeordnet werden.


Truckerandy24 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:12

Die Freibeträge waren eigentlich überwiegend bei meiner Frau drauf. Nun habe ich sie da ich der Meinung bin dadurch mehr netto zu haben als vormals meine Frau. Gewechselt habe ich aber nun leider in dem Monat wo sie das Urlaubsgeld bekam. Laut der Korrektur Berechnung wurden ihr nun fast 550 Euro abgezogen. Bekommt man das beim Jahresausgleich denn wieder zurück?

wilees  31.07.2024, 18:19
@Truckerandy24

Letztendlich gewinn(s)t Du/ Ihr durch eine derartige Lohnsteuerklassenspielerei überhaupt nichts, da die Lohnsteuer für Euch als Paar über die Einkommensteuer auf Euer gemeinsames Einkommen festgesetzt wird.

Durch die Steuerkombination III / V habt Ihr u.U. während des laufenden Kalenderjahres etwas mehr netto, aber müsst dann über die Einkommensteuererklärung nachzahlen. Bei Steuerkombination IV / IV ist es regelmäßig umgekehrt.

Truckerandy24 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:37
@wilees

Wir mussten bislang noch nie nachzahlen. Haben immer was zurück bekommen.

Werdet ihr denn nicht zusammenveranlagt!?

Weil dann ist das doch eh egal!


Truckerandy24 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 18:14

Ja werden wir. Mich würde nur mal interressieren bei wem die Freibeträge monatlich mehr netto bringen?

wenn wir die Freibeträge udn die Einkünfte kennen würden, könnte man das genau ausrechnen.

Aber es wäre eigentlich sinnlose Arbeit, denn alles was ihr im Jahr ggf. monatlich mehr habt, könnte zu einer Nachzahlung nach der verpflichtenden Einkommensteuererklärung werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung