Rückzehlung der Kaution?
Hallo,mein Bekannter hat seinen Garten aus Gesundheitlichen Gründen einer Familie überlassen mit Genehmigung des Kleingartenvereins.
Er hat noch einige Arbeiten erledigt und bist November die Pacht bezahlt.
Der neue Pächter wolltr nun schnell in den Garten und so hat mein Bekannter Ihnen diesen überlassen und der neue Pächter hat diesen so genommen wie er war.
Nun will der Verein meinen Bekannten die Kaution nicht zurück zahlen,weil er die restlichen Arbeiten nicht ausgeführt hat ,obwohl der nach Pächter sein OK gegeben hat und auch dieses den Verein kunt tat.
Darf der Verein dann trotzdem die Kaution behalten?
Herzliche Grüße.
2 Antworten
Viel geschrieben und dennoch viel zu wenige Informationen!
Was ist denn z. B. im/am Garten nicht in Ordnung?
Da liegt ein verbreitetes Missverständnis vor:
Nur weil der Nachmieter/ Nachpächter den Zustand akzeptiert oder Arbeiten ausführen will verliert der Vermieter/Verpächter nicht seine Ansprüche.
Daß der Verein einverstanden gewesen sein soll mit der Abwicklung des Pachtverhältnisses mag ich nicht glauben. Oder, hat der Verein etwa schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet? Das Einverständnis zu dem vorzeitig erfolgenden Bezug reicht jedenfalls nicht dazu.