Rückzehlung der Kaution?

2 Antworten

Viel geschrieben und dennoch viel zu wenige Informationen!

Was ist denn z. B. im/am Garten nicht in Ordnung?

Da liegt ein verbreitetes Missverständnis vor:

Nur weil der Nachmieter/ Nachpächter den Zustand akzeptiert oder Arbeiten ausführen will verliert der Vermieter/Verpächter nicht seine Ansprüche.

Daß der Verein einverstanden gewesen sein soll mit der Abwicklung des Pachtverhältnisses mag ich nicht glauben. Oder, hat der Verein etwa schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet? Das Einverständnis zu dem vorzeitig erfolgenden Bezug reicht jedenfalls nicht dazu.