Gibt es ein Gesetz zur Wiederholung der praktischen Führerscheinprüfung?
Hello,
bitte, ich möchte fragen, ob es ein Gesetz gibt, das besagt, dass ich zusätzliche 6 Stunden Fahrunterricht nehmen muss, bevor ich eine weitere Prüfung ablegen kann?
Ich habe meinem Fahrlehrer mitgeteilt, dass ich nach einer Wartezeit von 2 Wochen bereit bin, meine Prüfung erneut abzulegen, aber nur 3 Stunden Fahrunterricht nehmen möchte, um alle meine Fehler zu korrigieren, bevor ich zur Prüfung gehe, und er meint, ich müsse 6 Stunden Fahrunterricht nehmen, bevor ich zur Prüfung zugelassen werde, und das ist das Gesetz.gibt es bitte ein solches Gesetz, denn ich kann nichts dergleichen online finden? Soll ich darauf bestehen, dass ich nur 3 Stunden machen möchte, oder soll ich den 6-Stunden-Unterricht machen? Vielen Dank.
3 Antworten
Klar gibt es dazu ein "Gesetz":
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html
Irgendwo in diesem Gesetz steht das mit den 6 Stunden. Also lies Dir das von Anfang bis Ende durch!
Das steht da aber nicht drin. Der Fahrlehrer muss allerdings überzeugt sein, dass der Fahrschüler die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse hat - und darf das m.W. nach einem Nichtbestehen durchaus von der Absolvierung weiterer Fahrstunden abhängig machen. DAS sollte er dann aber mMn auch so sagen und nicht irgendwas von einer gesetzlichen Regelung murmeln.
Du brauchst GAR KEINE weitere Fahrstunde. Allerdings wird dir der Fahrlehrer empfehlen, weitere Stunden zu nehmen, um die nächste Prüfung zu bestehen.
Was ist teurer:
3 plus 3 Fahrstunden
oder aber Du fällst erneut durch und musst das dritte mal zur Prüfung!?!
Teurer sind ziemlich sicher die 6 Fahrstunden 🙃