Miete zurück?

5 Antworten

Ja, wenn der VM schon vorher in die Räumlichkeiten geht. Nein, wenn die Wohnung weiterhin leer steht bis zum Ende eurer Mietzeit.

Danke!


Warum seit ihr vorzeitig ausgezogen?

Freiwillig? Oder habt ihr euch darüber vertraglich/schriftlich geeinigt?

Und im Übrigen gilt:

Wurde das Haus verkauft, hat der Käufer auch euren Mietvertrag mitgekauft! Kauf bricht Miete nicht!!!

Bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist die Miete zu zahlen. Wenn ihr kündigt und früher auszieht, dann müsst ihr die restliche Miete dennoch zahlen und könnt die Zahlungen nicht zurückverlangen. Auf die Nebenkostenabrechnung wird sich das natürlich zu euren Gunsten auswirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Paragraphen statt Kreuzworträtsel.

Nur wenn die Wohnung schon genutzt (vermietet wurde, vor dem Ende Eurer Mietzeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Eifelia  29.07.2024, 15:52

Da hätte ich eine Frage: Ich sehe das grundsätzlich genauso - aber hätte die Miete ab Verkauf nicht an den neuen Eigentümer bezahlt werden müssen (wenn er nicht schon drin war)?

wfwbinder  29.07.2024, 17:46
@Eifelia

Kommt drauf an, dafür gibt der Sachverhalt nichts her.

Im Kaufvertrag, das kennst du auch von Mandanten, wird a auch der Übergang der Nutzen und Lasten festgelegt, was von der Auflassung praktisch immer abweicht, aber auch von anderen Einflüssen abhängen kann.

Ich könnte mir vorstellen, dass im Kaufvertrag steht, dass das Haus leer übergeben wird. Das also Übergabe = Übergang Nutzen und Lasten mit dem Ende der Kündigungsfrist, übereinstimmt.

Das könnte eben auch zu lasten des Fragers sein, weil keiner davon profitiert, dass er früher auszieht.