Angemessenheit der Ehrenamtspauschale i.H.v. 840 Euro pro Jahr?
Beim ARD Podcast zur AWO Affäre kam auch die an dich harmlos klingende Ehrenamtspauschale als wichtiges Instrument der Veruntreuung von Vereinsgeldern zur Sprache.
Daher habe ich mir 3 verschiedene fiktive Beispiele überlegt, um die angemessene Anwendung der Ehrenamtspauschale hierzu zu diskutieren.
1. **Tennisverein mit 300 Mitgliedern**: Der Kassenwart übernimmt neben der Kassenführung auch die Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, alle Meldungen an Verbände, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Eine geeignete Vereinssoftware wird verwendet.
2. **Hasenzuchtverein, wegen zunehmendem Wegsterben der Mitgliederbasis mit nur mehr 3 Mitgliedern**: Der Kassenwart führt einmal jährlich die Beitragserhebung durch, nimmt an einer Vorstandssitzung und einer Hauptversammlung teil. Der Arbeitsaufwand ist sehr gering.
3. **Sportverein mit 3000 Mitgliedern und 15 Sparten**: Der Kassenwart kümmert sich um umfangreiche Aufgaben, einschließlich Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, Verbandsmeldungen, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Auch hier wird eine geeignete Vereinssoftware verwendet.
Inwieweit ist die Ehrenamtspauschale von 840 Euro für diese drei Vereinstypen jeweils angemessen, und gibt es bessere Alternativen oder Ergänzungen zur Anerkennung der Arbeit des Kassenwarts?
An welche Dokumentationspflichten sollte die Ehrenamtspauschale jeweils geknüpft werden, sofern sie angemessen und geeignet ist, für das entsprechende Ehrenamt auch eine Besetzung zu finden?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
1 Antwort
Du verwechselst zwei Dinge:
- Die Vergütung, die ein Verein zahlt, für Leute, die Aufgaben übernehmen
- Die Frage, ob und wie das zu versteuern ist.
Die Frage ob es einen Grund gibt etwas zu zahlen und ob das nach der Satzung zulässig ist und ggf. die Gemeinnützigkeit gefährdet und die zweite Frage, ob diese Zahlung zu versteuern ist.