Wenn man ein Dixieklo umschmeißt, dieses aber nicht kaputt geht sondern nur die ganze ScheiXXe rausläuft, ist es dann trotzdem eine Straftat gemäß StGB?

2 Antworten

Eine interessante Frage:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324a.html

Da müßte man schon einen StGB-Kommentar zur Hand haben und bockmäßig drauf sein, diesen auch am Freitagnachmittag zu sichten um darauf eine qualifierte Antwort geben zu können.

Meine Motivation dazu würde sich steigern wenn ich einen Vorschuß auf die Beratungsgebühr bekommen würde. Da schlage ich mal vor, 5000 Euro. Es handelt sich ja offenbar um eine wichtige Angelegenheit mit großer Bedeutung. Da ist ein großes Honorar angemessen.

Kommt drauf an wo das klo steht,da Dixi Toiletten angemietet werden müssen,somit muss dich der Mieter "anzeigen"z.b.beim Konzert würde das ...